# taz.de -- Klage wegen Diskriminierung: Rassismus ohne Folgen
       
       > Der Deutschtogolese David G. wurde wegen seiner Hautfarbe nicht in eine
       > Reutlinger Disco gelassen. Das müsse er hinnehmen, sagte ein Richter.
       > Jetzt geht G. in Berufung.
       
 (IMG) Bild: Es seien schon genug Schwarze in der Disco, meinte der Türsteher.
       
       BERLIN taz | Erstmals soll ein Fall von Diskriminierung an einer Discotür
       vor einem Oberlandesgericht (OLG) verhandelt werden. Der Anwalt des
       Deutschtogolesen David G. will dies am Donnerstag durch Einleiten eines
       Berufungsverfahrens beim OLG Stuttgart erreichen. Sein damals 17-jähriger
       Mandant durfte im November 2010 nicht in die Reutlinger Discothek "M-Park".
       Nach Aussagen des Türstehers seien schon genug Schwarze drin.
       
       "Zweifellos eine Demütigung", urteilte in einem ersten Prozess der Richter
       des Landgerichts Tübingens, Tilman Gruber, Ende Juli. Allerdings
       überschreite dies "nicht das Maß gewissermaßen täglichen Unrechts oder
       persönlicher Kränkung, die jedem Menschen alltäglich widerfahren können",
       so Gruber. Die geforderte Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro lehnte er
       daher ab.
       
       Das sei zweifellos ein Fehlurteil, ist sich der Potsdamer Juraprofessor
       Detlev W. Belling sicher. "Eine Demütigung wiegt schwerer als eine
       persönliche Kränkung und muss nicht entschädigungslos hingenommen werden."
       Dem Revisionsantrag räumt Belling daher gute Chancen ein. Er ist auch
       optimistisch, dass ein Urteil des OLG den Schutz vor Diskriminierung
       stärken könnte.
       
       "Es geht nicht um verletzte Eitelkeiten, wenn jemand wegen seiner Hautfarbe
       öffentlich herabgesetzt wird, sondern um die Verletzung seiner
       Menschenwürde", sagt er. Und fordert, dass die Justiz durch abschreckende
       und wirksame Sanktionen ein Zeichen setzt. So, wie es die europarechtlichen
       Vorgaben verlangen würden.
       
       ## Vier vergleichbare Gerichtsprozesse
       
       Bislang galten derartige Fälle eher als juristische Banalitäten. Sie wurden
       geradezu provinziell vor Amts- oder Landgerichten verhandelt und mit
       geringfügigen Entschädigungen von wenigen hundert Euro abgeschlossen - wenn
       es überhaupt zu einer Verhandlung kam. "Die wenigsten Betroffenen kennen
       ihre Rechte. Und die, die das Gesetz kennen, scheuen aus Angst vor den
       Kosten oder aus Scham ein Gerichtsverfahren", sagt Vera Egenberger,
       Geschäftsführerin des Berliner Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung
       (BUG). Gerade einmal vier vergleichbare Gerichtsprozesse hat es laut
       Egenberger bisher in Deutschland gegeben.
       
       "Viele Discobetreiber lassen arabischstämmige oder dunkelhäutige
       Jugendliche nicht rein, weil sie der Meinung sind, dass von diesen ein
       erhöhtes Aggressionspotenzial ausgeht", sagt Egenberger. Die
       Antidiskriminierungsbüros erhielten häufig Hinweise zu solchen Vorfällen.
       Die Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor fünf
       Jahren habe daran wenig geändert. "Das Gesetz findet bislang zu wenig
       Anwendung. Und selbst wenn es zu einem Verfahren kommt, ist die
       Ausstrahlungskraft ziemlich gering", sagt Egenberger.
       
       Der in Deutschland aufgewachsene David G. ist vom Urteilsspruch des
       Tübinger Richters enttäuscht und fühlt sich ein zweites Mal gedemütigt.
       "Ich hatte das Gefühl, der Richter wollte erst gar nicht verstehen, was es
       bedeutet, wegen seiner Hautfarbe herabgesetzt und ausgegrenzt zu werden",
       sagt er. Gegen rassistische Anspielungen und dumme Witze habe er sich zwar
       mittlerweile ein "dickes Fell" wachsen lassen.
       
       Die Aufforderung des Richters, diese als tägliches Unrecht ohne Weiteres
       hinnehmen zu müssen, bagatellisiere jedoch Rassismus. Vom OLG Stuttgart
       erhofft sich David G. mehr. Zumal sich, nachdem was er von ebenfalls
       dunkelhäutigen Freunden erfahren habe, an der Praxis des "M-Park" in
       Reutlingen nichts geändert haben soll.
       
       24 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alexander Budweg
       
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 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
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