# taz.de -- Kommentar Urteil zu 1-Euro-Jobs: Bessere Arbeit ist möglich
> Die Gerichtsentscheidung ändert nichts an der Fehlkonstruktion der
> 1-Euro-Jobs. Denn den Betroffenen sollte ein Lohn und keine
> "Mehraufwandsentschädigung" zustehen.
(IMG) Bild: Der CDU-Traum von Jägerzaun und Eigenheim klappt nur mit fairem Lohn.
Genugtuung für 1-Euro-Jobber: Das Bundessozialgericht hat dem Missbrauch
der 1-Euro-Jobs einen Riegel vorgeschoben. Wenn die Hartz-IV-Behörden
rechtswidrige 1-Euro-Jobs vermitteln, können die betroffenen
Hartz-IV-Empfänger mehr Geld für ihre Arbeit verlangen, und zwar von der
Behörde. Rechtswidrig sind solche Jobs, wenn sie normale
Beschäftigungsverhältnisse verdrängen.
Diese durchaus verbreitete Praxis wird nach dem Urteil erschwert - das ist
ein Fortschritt. Dabei darf es aber nicht stehen bleiben. Nun sollte -
politisch - ein Umdenken einsetzen: Statt 1-Euro-Jobs brauchen
Langzeitarbeitslose Arbeitsstellen mit Perspektive, auch öffentlich
geförderte.
Denn die Gerichtsentscheidung ändert nichts an der Fehlkonstruktion der
1-Euro-Jobs, die die rot-grüne Bundesregierung mit schwarz-gelber
Unterstützung einführte. 1-Euro-Jobs sind keine "Arbeit", sondern nur
"Arbeitsgelegenheit". Den Betroffenen steht kein Lohn zu, sondern nur eine
"Mehraufwandsentschädigung". Für viele ist das demütigend.
Abhilfe könnte ein öffentlicher Beschäftigungssektor schaffen. Es gibt ja
sinnvolle Tätigkeiten in den Kommunen und sozialen Einrichtungen, für die
kein Geld da ist: etwa als Hausmeister in Sportvereinen, als flexibler
Babysitter bei eingeschränkten Kita- und Hortzeiten, als Suppenküchenhelfer
oder Seniorenbetreuer.
Der rot-rote Senat in Berlin hat Tausende solcher Stellen geschaffen -
sozialversicherungspflichtig und nach Tarif bezahlt, wobei ein Mindestlohn
von 7,50 Euro pro Stunde gilt. Das ist für den Staat kaum teurer, als
Lebenshaltungskosten und Taschengeld für 1-Euro-Jobber zu übernehmen. Für
die Betroffenen aber bedeutet solche Arbeit nicht nur mehr Geld, sondern
mehr Würde.
28 Aug 2011
## AUTOREN
(DIR) Richard Rother
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