# taz.de -- Online- und Telefonbetrug: Alle gegen die Inkassobüros
       
       > Unlautere Telefonwerbung, Abofallen und versteckte Kosten im Netz führen
       > zu vielen Beschwerden. Einige Bundesländer planen nun eine Verschärfung
       > der Beweispflicht.
       
 (IMG) Bild: Geklickt ist schnell - leider auch auf eine Abofalle.
       
       BERLIN taz | 100.000 Beschwerden über unlautere Telefonwerbung zählen die
       Verbraucherschutzzentralen jedes Jahr - eine unverändert hohe Anzahl. Die
       polizeiliche Kriminalstatistik hat einen Zuwachs von acht Prozent
       festgestellt, wenn es um Straftaten im Netz geht. Über 80 Prozent dieser
       Straftaten sind Betrugsdelikte. Die diversen Versuche, Betrugsversuche im
       Netz und am Telefon einzudämmen, sie blieben fruchtlos.
       
       Unter den Betrugsdelikten im Netz sind vor allem [1][Abofallen und
       versteckte Kosten bei Online-Dienstleistern weit verbreitet.] Bisher musste
       der Verbraucher im Fall eines unfreiwilligen Vertragsabschlusses beweisen,
       dass er getäuscht wurde - schwierig, da nur wenige Nutzer solche Fälle
       dokumentieren.
       
       Deswegen haben Nordrhein-Westfahlen, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz
       eine Verschärfung der Beweispflicht gefordert: nach ihrem Vorschlag müssen
       Inkassounternehmen und Anwaltskanzleien die Umstände des
       Vertragsabschlusses offenlegen. Können sie zum Beispiel nicht zweifelsfrei
       nachweisen, dass der Kunde wusste, ein IQ-Test werde ihn 150 Euro kosten
       oder dass er nach einem Telefonat tatsächlich etwas bestellt habe, ist die
       Sache vom Tisch.
       
       ## Bußgeld bis 50.000 Euro
       
       Hintergrund ist eine Verschärfung der Gesetze aus dem Jahr 2009, die sich
       vor allem gegen Telefonspam richtet: Um den Verbraucher vor sogenannten
       Cold Calls zu schützen, wurde verfügt, dass dieser seine Einwilligung geben
       muss, um angerufen zu werden. Wer dagegen verstieß, konnte mit Bußgeld bis
       zu 50.000 Euro belegt werden.
       
       Dieses Gesetz war nur bedingt erfolgreich, weil sich die Callcenter die
       Zustimmung immer wieder mit unverfänglichen Fragen erschlichen. Obendrein
       gingen sie dazu über, Vertragsabschlüsse zu behaupten, die der Verbraucher
       nicht nachvollziehen konnte.
       
       Um diese Praxis einzudämmen, will der neue Gesetzentwurf nicht die
       Geschäftemacher in die Pflicht nehmen: stattdessen sollen Kanzleien und
       Büros, die Forderungen einziehen, gezwungen werden die Umstände des
       Vertragsabschlusses offenzulegen.
       
       Gegen diese Idee haben Rechtsanwaltskammern, beispielsweise aus Sachsen,
       [2][laut protestiert:] Schließlich prüfe man als Anwalt ohnehin vorab, ob
       ein Mandat Aussicht auf Erfolg habe. Schon jetzt verbietet es die
       Berufsordnung, unbegründete Forderungen geltend zu machen. Die schwarzen
       Schafe unter den Anwälten handeln schon jetzt rechtswidrig.
       
       ## Ziel: Inkassobüros
       
       Für die restlichen Anwälte aber gelte, dass sie ihren Mandanten
       verpflichtet und gegenüber Dritten nicht auskunftspflichtig seien, vor
       allem nicht, wenn diese Informationen dem eigenen Mandanten schaden
       könnten. Dieser Entwurf sei - das sagt auch der Präsident der
       Bundesrechtsanwaltskammer - unverhältnismäßig, nicht erforderlich und zudem
       systemwidrig.
       
       Was für die Anwälte gilt, gilt noch lange nicht für Inkassobüros. Deren
       Berufspflichten sind mit denen eines Anwalts nicht zu vergleichen. Sie
       müssen nicht prüfen, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, sie sind
       schlicht Vollstrecker, Einzugsmaschinen.
       
       Verbraucherschützer fordern schon länger sie in die Pflicht zu nehmen. Im
       Juli 2011 starteten die Verbraucherzentralen [3][eine gemeinsame Aktion,]
       um den grassierenden Einschüchterungsversuchen und bewussten Täuschungen
       aus der Branche entgegenzuwirken. Da wäre die im Entwurf vorgesehene
       Informationspflicht ein wichtiger Schritt.
       
       Das Verbraucherschutzministerium soll dieser Idee gewogen sein, wie zu
       vernehmen ist. Aber Bundesjustizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger sperrt sich. In einem internen
       Ministeriumsschreiben distanziert sie sich von dem Entwurf: sie halte die
       jetzigen Handhaben für ausreichend.
       
       Ob sie bei dieser Meinung bleibt, könnte von den öffentlichen Reaktionen
       abhängen. Schließlich haben Inkassobüros nicht die gleiche Lobby wie
       Rechtsanwaltskammern. Einen guten Ruf haben sie ohnehin nicht.
       
       6 Sep 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kostenfallen-im-Internet/!76840/
 (DIR) [2] http://www.rak-sachsen.de/-Fuer-Mitglieder/Stellungnahmen-der-RAK
 (DIR) [3] http://www.vzth.de/UNIQ131529523913263/link908041A
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Frédéric Valin
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Internet
       
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