# taz.de -- Wasserbetriebe: Abgeordnete sollen Wasser einklagen
       
       > Juristen skizzieren, wie die Teilprivatisierung des Unternehmens
       > rückgängig zu machen ist. Senat will Rückkauf.
       
 (IMG) Bild: Soll zurück in Hand des Volkes. Das Berliner Wasser
       
       Abgeordnete könnten das Land Berlin zwingen, gegen die Teilprivatisierung
       der Wasserbetriebe vorzugehen. Das ist das Ergebnis einer Prüfung der
       Privatisierungsverträge von Juristen aus dem Umfeld des Berliner
       Wassertischs. "Eine kostengünstige Rekommunalisierung ist nur zu machen,
       wenn wir gegen diese Verträge vorgehen und sie aus der Welt schaffen
       können", so die Juristin Sabine Finkenthei.
       
       Der schwarz-rote Senat hatte 1999 knapp die Hälfte der Wasserbetriebe an
       die Unternehmen RWE und Veolia verkauft. Die entsprechenden Verträge
       hielten die Parteien jahrelang geheim, erst im Zuge eines Volksbegehrens
       kamen die Dokumente 2010 ans Licht. Auslöser für das Volksbegehren waren
       vor allem die vergleichsweise hohen Wasserpreise. Der anschließende
       Volksentscheid war der erste erfolgreiche in der Stadt.
       
       Aktuell verhandelt der Senat mit RWE über den Rückkauf der Anteile. Veolia
       hat stets betont, an einem Verkauf nicht interessiert zu sein. Für die
       Aktivisten, die sich für eine Rekommunalisierung einsetzen, ist ein
       Rückkauf keine Option: Sie fürchten zu hohe Kosten für das Land.
       Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) hatte im Frühjahr die Summe von
       800 Millionen genannt, die RWE verlange. Der Verkauf brachte dem Land einst
       gut 3 Milliarden DM.
       
       Finkenthei sieht derzeit zwei mögliche juristische Wege: Einerseits könne
       der Senat den Vertrag anfechten, weil er das Budgetrecht des
       Abgeordnetenhauses verletzt habe, das diesem die Hoheit über
       Haushaltsentscheidungen gibt. Der Vertrag über die Teilprivatisierung
       greife mit einer Gewinnausfallgarantie in das Budgetrecht ein: "Das heißt,
       dass die Vertragsklausel mit der Gewinnausfallgarantie nichtig ist", so
       Finkenthei. Weil die Privaten den Vertrag vermutlich ohne die Klausel nicht
       abgeschlossen hätten, könne auch das gesamte Vertragswerk nichtig sein.
       
       Der Senat hat immer wieder klargestellt, dass er mit den Privaten
       verhandeln will. Bessere Chancen sieht der frühere Sprecher des
       Volksbegehrens, Thomas Rudek, daher in einem "Organstreitverfahren", mit
       dem Abgeordnete ein Verfahren gegen den Vertrag erzwingen sollen. Unklar
       ist, ob einzelne Abgeordnete oder nur Fraktionen so ein Verfahren starten
       können.
       
       "Ich finde den Vorschlag interessant", sagt die Grünen-Abgeordnete Heidi
       Kosche, die das Volksbegehren unterstützt hatte. Man müsse in der kommenden
       Legislaturperiode debattieren, ob dieses Vorgehen sinnvoll sei.
       
       7 Sep 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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