# taz.de -- Wissenschaftsbetrug in der Physik: Doktortitel entzogen
       
       > Ein akademischer Grad kann auch nachträglich wegen "Unwürdigkeit"
       > entzogen werden. So urteilte Baden-Württembergs Verwaltungsgerichtshof.
       
 (IMG) Bild: Der Physiker Jan Hendrik Schön mit einer Kollegin in den legendären Bell Labs in Murray Hill, New JerseyBell (Werksfoto von 2001).
       
       Berlin taz | Der 41-jährige Physiker Jan Hendrik Schön hat zu Recht von der
       Universität Konstanz die Doktorwürde entzogen bekommen – wegen
       Wissenschaftsbetrugs. Das entschied am Dienstag der
       [1][Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH, Az. 9 S 2667/10]). Das
       besondere an dem Urteil: Der Physiker Schön hat nicht für seine 1997
       vorgelegte Doktorarbeit betrogen und gefälschte Daten veröffentlicht,
       sondern erst einige Jahre später als international hoch angesehener
       Physiker an den Bell Laboratories in den USA.
       
       Für Jan Hendrik Schön konnte der Karrieresturz vor rund neun Jahren kaum
       steiler sein. Galt er doch einst als ganz großer Star der Physikerszene.
       Das Stuttgarter Max-Planck-Institut für Festkörperforschung wollte ihn gar
       schon als bis dahin jüngsten Direktor berufen. Einige sahen in ihm auch
       einen künftigen Nobelpreisträger. Doch dazu kam es dann nicht mehr.
       
       Im Jahr 2002 bestätigte eine Untersuchungskommission der renommierten Bell
       Laboratories, dass Schön zahlreiche Publikationen mit gefälschten und
       erfundenen Daten veröffentlicht hat. Viele der Arbeiten wurden nachträglich
       zurückgezogen, zum Teil auch gegen den Willen des Physikers. Schöns
       Physikerkarriere war am Ende. Im Jahr 2004 entzog ihm dann die Uni Konstanz
       den Doktortitel wegen "Unwürdigkeit".
       
       Schön zog dagegen vor den Kadi. Das Verwaltungsgericht Freiburg hob die
       Konstanzer Entscheidung wieder auf, ließ aber wegen der "grundsätzlichen
       Bedeutung" eine Berufung vor dem VGH zu.
       
       Seine jetzt getroffene Entscheidung begründet der VGH mit Schöns
       "schwerwiegendem wissenschaftlichen Fehlverhalten". Das Gericht legte damit
       den Begriff der Unwürdigkeit im Landeshochschulgesetz das erste Mal
       wissenschaftsbezogen aus, begrüßt der Frankfurter Juraprofessor und
       [2][Richter Paul Tiedemann in dem online-Rechtsmagazin Legal Tribune] das
       VGH-Urteil.
       
       Der Begriff "Unwürdigkeit" im Landeshochschulgesetz ist nicht unumstritten,
       denn die Formulierung geht auf die Nazizeit zurück. Die Nazis entzogen
       damit Juden und auch anderen "unerwünschten" Akademikern die Doktorwürde.
       In der jüngeren Vergangenheit wurde zum Beispiel Schwerverbrechern mit
       diesem Passus der Doktortitel entzogen. Was aber "unwürdig" ist, lag im
       Belieben des Gerichts.
       
       16 Sep 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1271322/index.html?ROOT=1153033
 (DIR) [2] http://www.lto.de/de/html/nachrichten/4297/vgh-bw-entzieht-doktortitel-der-unwuerdige-forschungsbetrueger/
       
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 (DIR) Wolfgang Löhr
       
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