# taz.de -- Gebühren für Vermittlung von Doktorvater: Doktortitel trotz Bestechung gültig
       
       > Wenn sich ein Doktorvater für die Betreuung einer Promotion bestechen
       > lässt, bleibt der Titel trotzdem gültig. So entschied das
       > Oberverwaltungsgericht Lünbeburg.
       
 (IMG) Bild: Wer seinen Doktorvater besticht, muss nicht um den eigenen Titel fürchten.
       
       Lüneburg dpa | Ein Doktortitel darf nicht aberkannt werden, nur weil sich
       der Doktorvater für die Betreuung der Promotion hat bestechen lassen. Es
       komme vielmehr auf die inhaltliche Leistung der Arbeit an, urteilte das
       Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (2 LA 333/10 bis 337/10, 348/10 bis
       350/10) und bestätigte damit die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts
       Hannover. Das teilte das Gericht am Freitag in Lüneburg mit.
       
       Der Fall: Die Universität Hannover hatte bei acht Juristen den Titel
       zurückgenommen, nachdem herausgekommen war, dass sich ihr Doktorvater für
       die Betreuung der Promotion hatte bestechen lassen. Dagegen hatten die
       Betroffenen geklagt.
       
       Die Juristen hatten an ein Institut Gebühren in fünfstelliger Höhe für die
       Vermittlung des Doktorvaters entrichtet - dieser hatte dann von dem
       Institut ein Erfolgshonorar von rund 4000 Euro pro Doktorand erhalten -
       insgesamt kassierte er 156 000 Euro. Der Professor war deshalb zu einer
       mehrjährigen Freiheitsstrafe wegen Bestechlichkeit verurteilt worden.
       
       Das Oberverwaltungsgericht hielt die Aberkennung der Doktorwürde für die
       acht Juristen ebenso wie die erste Instanz nicht für begründet. Den
       Betroffenen hätte sich nicht der Verdacht aufdrängen müssen, dass ihr
       Doktorvater bestochen worden war.
       
       Zum anderen hätten auch keine Anhaltspunkte für mangelhafte Leistungen
       vorgelegen, wie etwa Fälschungen, die Übernahme fremden Gedankenguts oder
       die Inanspruchnahme unzulässiger Hilfsmittel. Die Universität hätte deshalb
       in jedem Einzelfall der Frage nachgehen müssen, ob die Dissertationen
       wissenschaftlichen Ansprüchen genügten.
       
       25 Nov 2011
       
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