# taz.de -- Das neue Arzneimittelgesetz: Blutverdünner besteht Stresstest
       
       > Erstmals konnte ein Pharmaunternehmen für ein neues Medikament den
       > Zusatznutzen gegenüber herkömmlichen Therapien nachweisen. Jetzt wird der
       > Preis verhandelt.
       
 (IMG) Bild: Neue Medikamente müssen erst zeigen, dass sie wirklich nötig sind.
       
       BERLIN taz | Mit Zähnen und Klauen hatte sich die Pharmaindustrie gewehrt
       gegen das neue Arzneimittelgesetz. Das schreibt seit Januar eine regelhafte
       Überprüfung des Zusatznutzens neuer Medikamente vor im Vergleich zu
       herkömmlichen Therapien und zwingt die Hersteller erstmals zur Offenlegung
       ihrer Daten sowie zu Preisverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
       
       Am Dienstag gab es den ersten Realitätscheck: Das erste Arzneimittel, das
       dem Stresstest unterzogen wurde, hat die "frühe Nutzenbewertung" bestanden.
       Das teilte Deutschlands oberste Arzneiprüfbehörde, das Institut für
       Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), in Köln mit.
       "Die Befürchtungen der Industrie sind unbegründet", sagte der IQWiG-Chef
       Jürgen Windeler. "Der Standort Deutschland ist nicht in Gefahr." Der
       Verband forschender Arzneimittelhersteller wollte weder zu dem "Einzelfall"
       Stellung nehmen noch von "Erfolg" sprechen.
       
       Getestet worden war das Blutverdünnungsmittel "Brilique" der Pharmafirma
       AstraZeneca. Es soll bei akuten Durchblutungsstörungen des Herzmuskels
       Blutgerinnseln vorbeugen. Der Wirkstoff Ticagrelor, auf dem das Medikament
       basiert, biete für Patienten mit einem "leichteren" Herzinfarkt einen
       "beträchtlichen Zusatznutzen", weil es das Risiko zu sterben stärker senke
       als herkömmliche Mittel. Für "schwerere" Herzinfarkte fehlten entsprechende
       Belege jedoch noch, so das IQWiG.
       
       Die erste frühe Nutzenbewertung in Deutschland war mit Spannung erwartet
       worden, weil sie insbesondere von der Industrie als richtungsweisend
       eingestuft wurde: Nur solche Medikamente, die einen Zusatznutzen nachweisen
       können, dürfen ab sofort auch noch zusätzlich kosten. Bislang hatte die
       Industrie die Preise nach Gutdünken festsetzen können. Für Arzneimittel mit
       Zusatznutzen, also auch für "Brilique", gilt jetzt: Auszuhandeln ist ihr
       Preis auf Grundlage der IQWiG-Bewertung zwischen den Herstellern und dem
       Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Im Dezember beginnen die
       Verhandlungen.
       
       5 Oct 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
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