# taz.de -- Barrierefreie Gesellschaft: Wahlrecht muss für alle gelten
> Das Institut für Menschenrechte fordert, dass auch psychisch
> beeinträchtigte Menschen wählen dürfen. Das Wahlgesetz verstoße gegen die
> UN-Behindertenrechtskonvention.
(IMG) Bild: Für Gehbeeinträchtigte nicht erreichbar: Treppe vor einem Wahllokal in Berlin.
BERLIN taz | Das allgemeine Wahlrecht ist eines der grundlegenden
demokratischen Rechte. "Doch inwiefern von einem ,allgemeinen Wahlrecht' in
Deutschland überhaupt gesprochen werden kann, ist fraglich", sagt Leander
Palleit vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Weil immer noch etliche
psychisch beeinträchtigte Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
fordert das Institut in einem aktuellen Positionspapier eine Reform des
Bundeswahlgesetzes bis 2013. Demnach widerspricht der gesetzliche
Ausschluss bestimmter Personen der 2009 in Kraft getretenen
UN-Behindertenrechtskonvention. Diese räumt Menschen mit Behinderungen
ausdrücklich alle politischen Rechte ein.
Konkret geht es um Artikel 13, Absatz 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes sowie
einige landesrechtliche Regelungen, die zwei Gruppen vom aktiven und
passiven Wahlrecht explizit ausnehmen: Menschen, die aufgrund einer
Straftat in einer Psychiatrie untergebracht sind und Menschen, denen ein
"Betreuer für alle Angelegenheiten" bestellt worden ist.
Ilja Seifert, behindertenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im
Bundestag, will deshalb jetzt von der Bunderegierung wissen, wie sie die
UN-Konvention künftig erfüllen will. Bei der jüngsten Reform des
Bundestagswahlgesetzes im September, die aufgrund eines Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes nötig war, seien Forderungen der Linken nach
einer Abschaffung der entsprechenden Artikel vollkommen unter den Tisch
gefallen, so Seifert. Nun werde man das Anliegen wieder einbringen. Denn in
Zukunft werde das Problem auch vor dem Hintergrund immer mehr Demenzkranker
noch wichtiger. Es ist allerdings nicht wahrscheinlich, dass sich die
Koalitionsfraktionen auf diese Forderungen einlassen. Eine taz-Anfrage
ließen sie bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
## Briefwahl reicht für Betroffene nicht aus
Das Institut für Menschenrechte wirft noch eine andere Frage auf: Inwiefern
können behinderte Menschen, die wählen dürfen, dies auch praktisch tun? Es
geht um die Barrierefreiheit von Wahlunterlagen, Wahlinformationen und
Wahllokalen. Bisher haben weder Bundesregierung noch Bundeswahlleitung
darüber einen genauen Überblick.
Das Problem besteht jedoch real: In Berlin etwa waren bei der Landtagswahl
Mitte September ein Drittel der Wahllokale nicht barrierefrei. Die
Möglichkeit der Briefwahl für Behinderte reiche für die betroffenen
Menschen nicht aus, so Palleit: "Auch behinderte Menschen müssen
entscheiden können, ob sie in ein Wahllokal wollen, das gehört zum
bewussten Akt der Wahl dazu." Außerdem hätten Behinderte auch oft
Schwierigkeiten, die Briefwahlunterlagen richtig auszufüllen. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales will nun diese Probleme erstmals
in einer Studie untersuchen.
11 Oct 2011
## AUTOREN
(DIR) Karen Grass
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Wahlen in Berlin
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Barrieren für Wähler: Nicht jeder kann einfach wählen
Immer noch sind viele Wahllokale nicht barrierefrei. Die Bezirke lassen in
Gebäuden wählen, die für Behinderte ungeeignet sind. Denn die Nutzung darf
nichts kosten.