# taz.de -- Barrierefreie Gesellschaft: Wahlrecht muss für alle gelten
       
       > Das Institut für Menschenrechte fordert, dass auch psychisch
       > beeinträchtigte Menschen wählen dürfen. Das Wahlgesetz verstoße gegen die
       > UN-Behindertenrechtskonvention.
       
 (IMG) Bild: Für Gehbeeinträchtigte nicht erreichbar: Treppe vor einem Wahllokal in Berlin.
       
       BERLIN taz | Das allgemeine Wahlrecht ist eines der grundlegenden
       demokratischen Rechte. "Doch inwiefern von einem ,allgemeinen Wahlrecht' in
       Deutschland überhaupt gesprochen werden kann, ist fraglich", sagt Leander
       Palleit vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Weil immer noch etliche
       psychisch beeinträchtigte Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
       fordert das Institut in einem aktuellen Positionspapier eine Reform des
       Bundeswahlgesetzes bis 2013. Demnach widerspricht der gesetzliche
       Ausschluss bestimmter Personen der 2009 in Kraft getretenen
       UN-Behindertenrechtskonvention. Diese räumt Menschen mit Behinderungen
       ausdrücklich alle politischen Rechte ein.
       
       Konkret geht es um Artikel 13, Absatz 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes sowie
       einige landesrechtliche Regelungen, die zwei Gruppen vom aktiven und
       passiven Wahlrecht explizit ausnehmen: Menschen, die aufgrund einer
       Straftat in einer Psychiatrie untergebracht sind und Menschen, denen ein
       "Betreuer für alle Angelegenheiten" bestellt worden ist.
       
       Ilja Seifert, behindertenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im
       Bundestag, will deshalb jetzt von der Bunderegierung wissen, wie sie die
       UN-Konvention künftig erfüllen will. Bei der jüngsten Reform des
       Bundestagswahlgesetzes im September, die aufgrund eines Urteil des
       Bundesverfassungsgerichtes nötig war, seien Forderungen der Linken nach
       einer Abschaffung der entsprechenden Artikel vollkommen unter den Tisch
       gefallen, so Seifert. Nun werde man das Anliegen wieder einbringen. Denn in
       Zukunft werde das Problem auch vor dem Hintergrund immer mehr Demenzkranker
       noch wichtiger. Es ist allerdings nicht wahrscheinlich, dass sich die
       Koalitionsfraktionen auf diese Forderungen einlassen. Eine taz-Anfrage
       ließen sie bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
       
       ## Briefwahl reicht für Betroffene nicht aus
       
       Das Institut für Menschenrechte wirft noch eine andere Frage auf: Inwiefern
       können behinderte Menschen, die wählen dürfen, dies auch praktisch tun? Es
       geht um die Barrierefreiheit von Wahlunterlagen, Wahlinformationen und
       Wahllokalen. Bisher haben weder Bundesregierung noch Bundeswahlleitung
       darüber einen genauen Überblick.
       
       Das Problem besteht jedoch real: In Berlin etwa waren bei der Landtagswahl
       Mitte September ein Drittel der Wahllokale nicht barrierefrei. Die
       Möglichkeit der Briefwahl für Behinderte reiche für die betroffenen
       Menschen nicht aus, so Palleit: "Auch behinderte Menschen müssen
       entscheiden können, ob sie in ein Wahllokal wollen, das gehört zum
       bewussten Akt der Wahl dazu." Außerdem hätten Behinderte auch oft
       Schwierigkeiten, die Briefwahlunterlagen richtig auszufüllen. Das
       Bundesministerium für Arbeit und Soziales will nun diese Probleme erstmals
       in einer Studie untersuchen.
       
       11 Oct 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Karen Grass
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Wahlen in Berlin
       
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