# taz.de -- Klage gegen AKW-Laufzeitverkürzung: Eon will Grundrecht auf Gewinn
       
       > Es geht um Schadenersatz in Milliardenhöhe. Der Konzern Eon klagt gegen
       > die AKW-Laufzeitverkürzung. Umweltschützer fordern Eon-Kunden zur
       > Kündigung auf.
       
 (IMG) Bild: Ein "verschönertes" Firmenschild des Energiekozerns Eon.
       
       BERLIN/FREIBURG taz | Der Energiekonzern Eon macht Ernst mit seinem
       juristischen Kampf gegen den Atomausstieg: Das Bundesverfassungsgericht
       bestätigte am Dienstag den Eingang einer 276 Seiten starken
       Verfassungsbeschwerde.
       
       Ohne Entschädigungen halte man das Ausstiegsgesetz für verfassungswidrig,
       sagte ein Unternehmenssprecher der taz. Darin bemängelt Eon, dass das
       Ausstiegsgesetz keine Entschädigungen vorsieht. Die Forderungen, die sich
       unter anderem auf getätigte Investitionen und den Wertverlust der
       Reststrommengen beziehen, beliefen sich auf "einen hohen einstelligen
       Milliardenbetrag".
       
       Der Bundestag hatte nach der Atomkatastrophe von Fukushima Ende Juni
       beschlossen, dass die Betriebsgenehmigung für acht AKWs sofort endet und
       die neun übrigen Reaktoren gestaffelt bis 2022 abzuschalten sind. Damit
       wurde die im Herbst 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen.
       
       Eon war Betreiber der stillgelegten Kraftwerke Isar I und Unterweser und
       Miteigentümer der AKWs in Krümmel und Brunsbüttel, die nach Pannen schon
       länger stillstanden. Trotz der Abschaltung der Atomkraftwerke hat das
       Unternehmen in den ersten neun Monaten 2011 einen Gewinn von 1,6 Milliarden
       Euro gemacht.
       
       ## Einleuchtende Risikobewertung
       
       Ein Urteil wird im nächsten Jahr erwartet. Wenn Karlsruhe das Gesetz für
       verfassungwidrig erklärt, könnte der Bundestag überlegen, ob er den
       Atomausstieg zurücknimmt oder ein neues Gesetz mit Entschädigungen
       beschließt. Die Erfolgsaussichten sind allerdings gering. Das Gericht wird
       berücksichtigen, dass das Ausstiegsgesetz nicht willkürlich gefasst wurde,
       sondern als Reaktion auf einen schweren Atomunfall und eine einleuchtende
       neue Risikobewertung.
       
       Der Eingriff für Eon war demgegenüber relativ gering, weil die AKWs schon
       völlig oder weitgehend amortisiert sind. Entgangener Gewinn ist
       verfassungsrechtlich nicht geschützt. Dass die Verkürzung der Laufzeiten
       durch eine Entschädigung abgefedert werden musste, liegt deshalb nicht
       nahe. Immerhin hatten die AKW-Betreiber ähnlichen Laufzeiten im
       Atomkompromiss von 2000 bereits zugestimmt.
       
       Die Bundesregierung nahm die Klage gelassen auf. Man habe "keinen Zweifel,
       dass das Atomgesetz verfassungsgemäß ist", sagte eine Regierungssprecherin
       am Dienstag zur taz. "Den Unternehmen bleibt es selbstverständlich
       unbenommen, eine gerichtliche Überprüfung anzustreben."
       
       Als Konsequenz aus der Klage rief der Umweltverband Naturfreunde
       Deutschlands alle Eon-Kunden auf, ihre Stromverträge zu kündigen und zu
       einem Ökostromanbieter zu wechseln. "Je länger Eon an der Atomkraft
       festhält und versucht, die Energiewende rückgängig zu machen, dasto mehr
       Kunden werden sie verlieren", sagte Naturfreunde-Vorstand Uwe Hiksch. Eon
       verkauft seinen Strom über sieben regionale Vertriebsgesellschaften und den
       bundesweiten Stromdiscounter "E wie einfach".
       
       15 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) M. Kreutzfeldt
 (DIR) C. Rath
       
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