# taz.de -- Assange wehrt sich gegen Auslieferung: Ein Mann fürs Grundsätzliche
       
       > Wikileaks-Kopf Julian Assange will seine Auslieferung nach Schweden
       > verhindern. Dafür müsste sein Fall jedoch als Präzedenzfall anerkannt
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Julian Assange nach der Urteilsverkündung vom 2. November in London.
       
       LONDON taz | "Vielleicht muss Vaughan Smith jetzt doch noch einen weiteren
       Esser zu Weihnachten einplanen", lästerte gleich nach Bekanntwerden der
       Nachricht der britische Blogger Robert Booth auf Twitter.
       
       Denn Smith, britischer Restaurantbesitzer, Videojournalist und
       Rechtsaußen-Liberaler, beherbergt immer noch Wikileaks-Gründer Julian
       Assange in seinem englischen Exil. Und der hat trotz seiner Anfang November
       vom Gericht genehmigten Ausweisung nicht vor, das Land zu verlassen.
       
       Einen Tag vor Ablauf der Auslieferungsfrist teilte am Dienstagabend
       Assanges Londoner Anwältin Gareth Peirce mit, ihr Mandant werde gegen die
       Entscheidung des High Court vom 2. November vorgehen.
       
       ## Haftbefehl sei verhältnismäßig und rechtmäßig
       
       Das Gericht hatte Assanges Auslieferung an Schweden aufgrund eines
       europäischen Haftbefehls für "verhältnismäßig" und "rechtmäßig" angesehen.
       Der Australier wird beschuldigt, im August 2010 in Stockholm eine Frau
       vergewaltigt und eine weitere sexuell belästigt zu haben. Assange
       bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer politischen
       Kampagne.
       
       Nach dem Richterspruch vom 2. November hätte Assange innerhalb von 14 Tagen
       an Schweden ausgeliefert werden müssen, die neuerliche Einspruch hebt diese
       Frist vorerst auf. Die Hürden für Assange sind hoch: Am 5. Dezember muss er
       den High Court davon überzeugen, dass sein Fall übergeordnete Bedeutung hat
       und über seine Person hinaus von "allgemeinem Interesse" für die "britische
       Rechtspflege" ist, also im Prinzip einen Präzedenzfall darstellt.
       
       Sollte das Gericht dem nicht folgen, werde Assange laut BBC innerhalb von
       10 Tagen ausgeliefert. Gibt der High Court der Argumentation statt, müssen
       Assanges Anwälte danach noch einen "leave to appeal", also eine
       Genehmigung, vor dem Supreme Court als oberstem Gericht in Berufung zu
       gehen, erstreiten. Gelingt auch dies, dürfte der Fall laut britischen
       Presseberichten erst im Frühjahr 2012 gehört werden.
       
       ## Auch in London vor Gericht
       
       Bislang hatten die britischen Vorinstanzen Assanges Beteuerungen, es läge
       keine Vergewaltigung vor, zurückgewiesen. Dass Assange aufgrund der
       Anschuldigen auch in London vor Gericht müsste, ist eine Voraussetzung für
       die Auslieferung.
       
       Im Urteil vom 2. November hatte der High Court geurteilt, dass die
       Beschuldigung, Assange habe sexuellen Verkehr ohne Kondom gehabt, in
       England und Wales als Vergewaltigung gewertet würde, auch die Beschreibung
       des zweiten Falles von sexueller Belästigung weise auf eine Straftat hin.
       
       Assange geht es um offenbar ohnehin in erster Linie darum, Zeit zu
       gewinnen. Doch auch in Schweden baut er vor: Hier wird sich ab sofort die
       PR-Agentur Ullman um seinen Fall kümmern. Agenturchef Harald Ullman
       bestätigte, man werde Assange "bei der Öffentlichkeitsarbeit helfen". Er
       selbst sei überzeugt, dass "Assange unschuldig ist."
       
       Anmerkung: In Deutschland nimmt der Berliner Rechtsanwalt Johannes
       Eisenberg, der auch die taz vertritt, die Interessen von Julian Assange
       wahr.
       
       16 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Steffen Grimberg
       
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