# taz.de -- Kommentar NPD-Verbot: Das ist ein Ablenkungsmanöver
       
       > Ein NPD-Verbot soll die öffentliche Auseinandersetzung mit den
       > offenkundig gewordenen Schwachstellen staatlicher Institutionen
       > vernebeln.
       
       Es gibt gute Argumente für ein Verbot der NPD, und es gibt einige gute
       Argumente dagegen. Vieles spricht dafür, die Diskussion darüber erneut zu
       führen. Aber nicht im Zusammenhang mit der Serie rechtsextremistischer
       Morde in Deutschland und dem Versagen staatlicher Stellen. Das eine hat mit
       dem anderen nichts zu tun.
       
       Der Verdacht liegt nahe, dass die neue Debatte über ein NPD-Verbot ein
       Ablenkungsmanöver sein soll, das die öffentliche Auseinandersetzung mit den
       Schwachstellen staatlicher Institutionen vernebelt, die in den letzten
       Tagen offenkundig geworden sind. Ein uraltes Klischee wird dabei bedient:
       dass nämlich nur mehr verboten werden müsste, um Verbrechen zu verhindern
       und alle Arten anderer Übel zu beseitigen. Dem ist nicht so. Mord ist
       bereits jetzt strafbar, und Sprengstoffanschläge sind es ebenfalls. Um
       solche Taten aufzuklären, bedarf es keines Parteienverbots. Es wird auch
       nicht gebraucht, um Leute aufzuspüren, die untergetaucht sind. Dafür reicht
       die Anwendung bestehender Gesetze. Man muss sie eben nur anwenden wollen.
       
       Die pauschal erhobene Forderung nach besserem Datenabgleich zwischen
       verschiedenen Stellen geht ebenfalls an der Sache vorbei. Diese Forderung
       klingt so scheinbar einleuchtend und vernünftig, dass man schon genau
       hinsehen muss, um die Fallstricke zu erkennen. Der Verfassungsschutz
       befasst sich bekanntlich mit zahlreichen Themen, die zunächst gar nichts
       mit Straftatbeständen zu tun haben: Überzeugungen, Bündnisse,
       Organisationsstrukturen. Solange nicht der Verdacht auf konkrete Straftaten
       besteht, geht das die Polizei nichts an. Hätte sie grundsätzlich Zugang zu
       allen Erkenntnissen des Verfassungsschutzes, dann öffnete dies tatsächlich
       die Tür zu einem Überwachungsstaat. Anders sieht es mit der Frage aus, ob
       der Datenaustausch zwischen den Landesämtern für Verfassungsschutz
       verbessert werden muss. Solange dies nicht der Fall ist, so lange scheinen
       die Erkenntnisse der einzelnen Dienste allenfalls der Fortbildung ihrer
       Mitarbeiter zu dienen.
       
       Ohnehin verstärkt sich der Eindruck, dass der Verfassungsschutz im Hinblick
       auf Rechtsextremisten vor allem damit beschäftigt war, mittels Honoraren
       für V-Leute die Organisationen zu finanzieren, die er eigentlich überwachen
       sollte. Das ist für die Demokratie bedrohlicher, als es der Rückzug von
       Verbindungsleuten aus der NPD wäre.
       
       17 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bettina Gaus
       
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