# taz.de -- Asylpolitik der EU: Keine klaren Kriterien
       
       > Für die Anerkennung und Unterbringung von Asylbewerbern müssen EU-weite
       > Standards eingeführt werden. Damit wäre allen Seiten geholfen.
       
 (IMG) Bild: Wie genau Behörden in der EU über Asylanträge entscheiden, ist oft undurchsichtig.
       
       BRÜSSEL taz | Das belgische Rote Kreuz kann nur noch tatenlos zusehen: In
       Brüssel kommen seit einigen Wochen so viele Asylbewerber an, dass keine
       Schlafstätten mehr zur Verfügung stehen.
       
       Vor allem alleinstehende Männer werden abgewiesen und müssen oft auf der
       Straße übernachten. In Belgien sind im Oktober knapp 2.600 Asylanträge
       gestellt worden - so viel wie seit zehn Jahren nicht mehr. Das Rote Kreuz
       hat keine Kapazitäten mehr. Der Staat stellt keine zusätzlichen
       Schlafmöglichkeiten zur Verfügung.
       
       In Athen sieht die Lage noch viel dramatischer aus. In dem von der Finanz-
       und Wirtschaftskrise gebeutelten Land denkt kaum noch einer an die
       Asylbewerber, die schon vor der Krise in menschenunwürdigen Zuständen leben
       mussten: Sie schlafen auf der Straße oder in Verschlägen, sie haben keinen
       Zugang zu sanitären Anlagen und bekommen keine medizinische Versorgung.
       
       In Deutschland oder Schweden sind solche Meldungen undenkbar. Die große
       Mehrheit der Asylbewerber hat ein sauberes Bett, die Kinder können zur
       Schule gehen, Kranke werden versorgt. Aber so sieht es eben bei weitem
       nicht in allen EU-Ländern aus. Deshalb ist es höchste Zeit, das System zu
       harmonisieren, um den Flüchtlingen menschenwürdige Lebensumstände zu
       ermöglichen und der Asyllotterie ein Ende zu bereiten. Nicht nur die
       Unterbringungsmöglichkeiten variieren stark von Land zu Land. Das Gleiche
       gilt für die Kriterien für die Anerkennung von Asylanträgen.
       
       In Griechenland bekamen 2010 nach Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat
       nur 165 Asylbewerber Aufenthaltsgenehmigungen. Über 15.000 hatten Anträge
       gestellt. In Deutschland dagegen waren es immerhin 10.000 positive
       Bescheide bei knapp 32.000 Anträgen. Insgesamt stellten 2010 rund 260.000
       Menschen Asylanträge in den EU-Ländern.
       
       ## Sechs Richtlinien zur Harmonisierung
       
       Wie genau die Behörden entscheiden, ist oft undurchsichtig. Klare Standards
       gibt es kaum. Oft hängt die Entscheidung davon ab, ob der Beamte dem
       Flüchtling seine Geschichte und seine Fluchtgründe glaubt oder nicht.
       Deshalb ist es wichtig, dass sich die EU-Mitgliedstaaten auf gemeinsame und
       klare Standards einigen.
       
       Eigentlich haben sie das bereits im Programm von Stockholm im Dezember 2009
       getan. Dieser Mehrjahresplan gibt den Rahmen vor für die EU-weite Innen-
       und Sicherheitspolitik. Neben Datenaustausch und polizeilicher
       Zusammenarbeit geht es dabei auch um eine gemeinsame Einwanderungspolitik
       einschließlich eines harmonisierten Asylsystems. Auch die deutsche
       Bundesregierung hat das Programm damals unterschrieben. Jetzt blockiert sie
       die Einigung, obwohl das gemeinsame Asylsystem bereits im kommenden Jahr
       eingeführt soll.
       
       Die Europäische Kommission hat sechs Richtlinien vorgelegt, um die
       Einwanderungspolitik zu harmonisieren. Die wichtigste darunter betrifft die
       gemeinsamen Standards für die Asylbewerber. Dazu gehört zum Beispiel, dass
       sie eine Arbeitserlaubnis bekommen sollen, dass sie den gleichen Anspruch
       auf Sozialleistungen haben wie inländische Sozialhilfeempfänger und dass
       gewisse Verfahren wie zum Beispiel die direkte Abschiebung am Flughafen
       stark eingeschränkt werden sollen. Gegen alle drei Punkte wehrt sich die
       deutsche Bundesregierung.
       
       Die EU-Kommissarin Malmström konnte kürzlich aber auch einen Erfolg
       vermelden: Die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich auf
       die Verabschiedung einer ersten Richtlinie aus dem Asylpaket geeinigt.
       Allerdings geht es in der "Asylqualifikationsrichtlinie" nur um eine kleine
       Randgruppe von Flüchtlingen: Personen, die nach der Genfer
       Flüchtlingskonvention nicht direkt Anspruch auf Asyl haben, aber dennoch
       Schutz benötigen, sollen in Zukunft den übrigen Asylbewerben gleichgestellt
       werden und die gleichen Rechte erhalten. Dazu gehören zum Beispiel
       Folteropfer und Zwangsverheiratete.
       
       18 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ruth Reichstein
       
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