# taz.de -- Skandal in der evangelischen Kirche: Christsein als Ehepflicht
       
       > Eine Vikarin wurde entlassen weil sie einen Muslim heiratete. Nun will
       > der Pfarrerverband diskutieren, ob evangelische PfarrerInnen
       > nichtchristliche Partner heiraten dürfen.
       
 (IMG) Bild: Pfarrerinnen dürfen nach dem Willen der Kirche nur mit Christen die Trauringe tauschen.
       
       BERLIN taz/epd | Ob evangelische PfarrerInnen nichtchristliche Partner
       heiraten dürfen, soll neu diskutiert werden. Der bundesweite Pfarrerverband
       werde sich auf einer seiner nächsten Tagungen mit der Frage beschäftigen,
       teilte Vorsitzender Thomas Jakubowski am Freitag mit.
       
       Erneute Aufregung über die Regelung gab die Heirat einer sich in Ausbildung
       befindenden Pfarrerin in der württembergischen Landeskirche. Die Vikarin
       wurde zum 31. Dezember entlassen, als sie die Ehe mit einem Muslim
       eingegangen war.
       
       "Der Pfarrdienst ist ein ganzheitlicher Beruf, Spannungen durch
       grundsätzliche religiöse Differenzen im Pfarrhaus könnten in die Gemeinde
       hineingetragen werden", so der Sprecher der Landeskirche, Oliver Hoesch,
       zur Begründung. Da das Vikariat auf den Pfarrdienst vorbereite und auf die
       Ordination abziele, seien bei einer mit einem Nichtchristen verheirateten
       Person die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben.
       
       Die Stuttgarter Entscheidung wird von der Vikarsvereinigung in Württemberg
       kritisiert. Durch die Entlassung während der Ausbildung werde der Theologin
       die Möglichkeit genommen, in einer anderen Landeskirche als Pfarrerin zu
       arbeiten, erklärte die Vereinigung. Im Verband evangelischer Pfarrer auf
       Bundesebene gibt es keine einheitliche Meinung zu dem Thema
       gemischt-religiöser Pfarrerehen. Die evangelischen Landeskirchen sind in
       ihrem Arbeitsrecht eigenständig.
       
       Eine ähnliche Regelung gilt auch in den in den beiden größten evangelischen
       Landeskirchen, Rheinland und Hannover: Pfarrern ist etwa im Rheinland nur
       in Ausnahmefällen die Eheschließung mit einem nichtchristlichen oder
       nichtevangelischen Partner erlaubt. Zwingende Voraussetzungen für eine
       Genehmigung seien die Unterstützung des Pfarrdienstes durch den Partner,
       eine evangelische Trauung und die evangelische Erziehung der Kinder.
       
       20 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benedikt Angermeier
       
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