# taz.de -- Hochzeit zwischen Vikarin und Muslim: Ein Gott und zwei Wege des Glaubens
> Eine württembergische Vikarin heiratete ihren muslimischen Freund aus
> Bangladesh und wurde deswegen gefeuert. Jetzt kämpft sie um einen Platz
> im Pfarrhaus.
(IMG) Bild: Hat etwas gegen gemischt-religiöse Ehen: Die evangelische Kirche.
BERLIN taz | Sie hat ihren Mann am anderen Ende der Welt als Praktikantin
der renommierten Grameen-Bank kennen gelernt. Er war Übersetzer, sie lernte
die Arbeitsweise der Bank mit Mikrokrediten kennen. Sie war protestantisch,
er war muslimisch. In diesem Arbeitsverhältnis spielte die Religion keine
Rolle – im privaten Leben war sie eine spirituelle Bereicherung, sagt
Carmen Häcker. Ein Gott und zwei Wege des Glaubens.
Die Pfarrerstochter kehrte nach einem Jahr im Ausland zurück in ihre
Heimat, zurück nach Württemberg, um ihren Berufswunsch zu erfüllen:
Pastorin. Wer ihren Lebenslauf liest dürfte keinen Zweifel haben, dass
Häcker eine tief verwurzelte evangelische Christin ist. Sie ist
aufgewachsen im Pfarrhaus, Studium der evangelischen Theologie in Tübingen,
München und Kiel und Stipendiatin des Tübinger-Stift. Aber Amors Pfeil, die
Aufenthaltsgenehmigung für ihren Freund in Deutschland und das
Pfarrerdienstgesetz führten sie in eine verzwickte Lage. Eine sehr, sehr
seltene Situation.
Laut dem ihr bekannten Dienstgesetz darf sie keinen Muslim heiraten, wenn
sie als Pfarrerin arbeitet. Sie las aber auch den Absatz, der eine
Ausnahmeregelung erlaubt und hoffte auf die wohlwollende Auslegung des
Oberkirchenrats. Sie sprach von Anfang an offen mit allen, erklärt sie. Das
Pfarrhausproblem "gemischt-religiös" sollte kein Geheimnis sein.
Im Württembergischen Personalreferat kam aber von Anfang an die klare
Absage. "Mir wurde gesagt, dass man kein Gewissen prüfen kann und somit
automatisch die Ausnahmeregelung nicht greift", beschreibt sie das
Gespräch. Von offizieller Stelle wird das Gespräch nicht so forsch
beschrieben. Sie habe die Problematik angedeutet, heißt es. Der rechtliche
Rahmen und die Kriterien für eine Ausnahmereglung seien mir ihr noch einmal
besprochen worden.
Ihr Wunsch, mit ihrem Mann an einem Ort, im gleichen Land zu sein kam als
Belastung hinzu: Ein deutsches Touristenvisum auf Einladung ihrer Eltern
wurde abgelehnt. Über Umwege aus Italien konnte er kommen. "Ich wollte,
dass er auch meine Heimat kennen lernt", erklärt Häcker. Neun Monate später
war dieses Glück der Zweisamkeit zu Ende – nach eineinhalb Jahren
Beziehung. Eine Lösung dieses Problems war die Hochzeit. Die deutschen
Behörden spielten auch hier nicht mit – die Unterschrift zum Eheversprechen
gab sich das gemischt-religiöse Paar in Dänemark. Außerdem wollte Carmen
Häcker Klarheit haben, ob ihre württembergische Kirche eine Ausnahme machen
wird.
## Entlassung nach der Heirat
Die Antwort bekam sie schwarz auf weiß: So folgte auf die Lösung mit dem
Heiratsschein die Entlassung aus dem Vikariat. Mit diesem forschen Vorgehen
hatte Häcker aber nicht gerechnet. Probleme bei der Ordination zur
Pfarrersfrau hatte sie erwartet – die Ausbildung, dachte sie, könne sie
noch beenden. Das Gesetz spreche ja explizit von Pfarrern und in der
evangelischen Kirche gebe es noch andere Möglichkeiten, nach einem
abgeschlossenen Vikariat zu arbeiten. Der Weg ins Pfarrhaus wäre in anderen
Landeskirchen auch noch möglich. Deshalb geht sie den Weg vor das
kirchliche Verwaltungsgericht.
Den laufenden Fall will die württembergische Landeskirche nicht
kommentieren. Klar ist allerdings, dass eine Diskussion losgetreten wurde.
Es gebe "kontroverse Meinungen, ob die Kirche Vorschriften über den
Ehepartner eines Pfarrers machen darf", beschreibt Sprecher Oliver Hoesch
die Situation. Zur den Vorschriften ergänzt er ebenfalls, dass sich in der
Kirche nicht alles über Gesetze und Pflichten regeln ließe: "Deshalb ist
die Ausnahmeregelung für den Einzelfall wichtig. Wenn er begründet ist und
die Gemeinde und Kirchenleitung einverstanden sind, sind andere
Gestaltungswege offen."
Für Häcker gab es die Anordnung aus dem Pfarrhaus auszuziehen. Beim
Einreichen ihrer Heiratsurkunde habe sie um eine Ausnahme gebeten, erklärt
sie. "Allerdings habe ich noch kein Papier geschrieben, wo oben groß
'Antrag auf eine Ausnahmgenehmigung' steht. Wenn es ein solches
bürokratisches Problem ist, bin ich fast erleichtert. Dann kann ich ja noch
einen Antrag stellen", sagt sie und lacht.
Am 6. Dezember tagt das württembergische kirchliche Verwaltungsgericht –
ein Gremium aus Juristen und Laien aus der Kirche. Auch wenn die
württembergische Landeskirche sie nicht mehr haben will, ihren Berufswunsch
mag Häcker nicht aufgeben. Falls nötig fängt sie in einer anderen
Landeskirche noch einmal von vorne an – nur eins ist sicher: Ihr
muslimischer Mann bleibt an ihrer Seite. Und zwar als muslimischer Ehemann.
27 Nov 2011
## AUTOREN
(DIR) Benedikt Angermeier
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