# taz.de -- Hochzeit zwischen Vikarin und Muslim: Ein Gott und zwei Wege des Glaubens
       
       > Eine württembergische Vikarin heiratete ihren muslimischen Freund aus
       > Bangladesh und wurde deswegen gefeuert. Jetzt kämpft sie um einen Platz
       > im Pfarrhaus.
       
 (IMG) Bild: Hat etwas gegen gemischt-religiöse Ehen: Die evangelische Kirche.
       
       BERLIN taz | Sie hat ihren Mann am anderen Ende der Welt als Praktikantin
       der renommierten Grameen-Bank kennen gelernt. Er war Übersetzer, sie lernte
       die Arbeitsweise der Bank mit Mikrokrediten kennen. Sie war protestantisch,
       er war muslimisch. In diesem Arbeitsverhältnis spielte die Religion keine
       Rolle – im privaten Leben war sie eine spirituelle Bereicherung, sagt
       Carmen Häcker. Ein Gott und zwei Wege des Glaubens.
       
       Die Pfarrerstochter kehrte nach einem Jahr im Ausland zurück in ihre
       Heimat, zurück nach Württemberg, um ihren Berufswunsch zu erfüllen:
       Pastorin. Wer ihren Lebenslauf liest dürfte keinen Zweifel haben, dass
       Häcker eine tief verwurzelte evangelische Christin ist. Sie ist
       aufgewachsen im Pfarrhaus, Studium der evangelischen Theologie in Tübingen,
       München und Kiel und Stipendiatin des Tübinger-Stift. Aber Amors Pfeil, die
       Aufenthaltsgenehmigung für ihren Freund in Deutschland und das
       Pfarrerdienstgesetz führten sie in eine verzwickte Lage. Eine sehr, sehr
       seltene Situation.
       
       Laut dem ihr bekannten Dienstgesetz darf sie keinen Muslim heiraten, wenn
       sie als Pfarrerin arbeitet. Sie las aber auch den Absatz, der eine
       Ausnahmeregelung erlaubt und hoffte auf die wohlwollende Auslegung des
       Oberkirchenrats. Sie sprach von Anfang an offen mit allen, erklärt sie. Das
       Pfarrhausproblem "gemischt-religiös" sollte kein Geheimnis sein.
       
       Im Württembergischen Personalreferat kam aber von Anfang an die klare
       Absage. "Mir wurde gesagt, dass man kein Gewissen prüfen kann und somit
       automatisch die Ausnahmeregelung nicht greift", beschreibt sie das
       Gespräch. Von offizieller Stelle wird das Gespräch nicht so forsch
       beschrieben. Sie habe die Problematik angedeutet, heißt es. Der rechtliche
       Rahmen und die Kriterien für eine Ausnahmereglung seien mir ihr noch einmal
       besprochen worden.
       
       Ihr Wunsch, mit ihrem Mann an einem Ort, im gleichen Land zu sein kam als
       Belastung hinzu: Ein deutsches Touristenvisum auf Einladung ihrer Eltern
       wurde abgelehnt. Über Umwege aus Italien konnte er kommen. "Ich wollte,
       dass er auch meine Heimat kennen lernt", erklärt Häcker. Neun Monate später
       war dieses Glück der Zweisamkeit zu Ende – nach eineinhalb Jahren
       Beziehung. Eine Lösung dieses Problems war die Hochzeit. Die deutschen
       Behörden spielten auch hier nicht mit – die Unterschrift zum Eheversprechen
       gab sich das gemischt-religiöse Paar in Dänemark. Außerdem wollte Carmen
       Häcker Klarheit haben, ob ihre württembergische Kirche eine Ausnahme machen
       wird.
       
       ## Entlassung nach der Heirat
       
       Die Antwort bekam sie schwarz auf weiß: So folgte auf die Lösung mit dem
       Heiratsschein die Entlassung aus dem Vikariat. Mit diesem forschen Vorgehen
       hatte Häcker aber nicht gerechnet. Probleme bei der Ordination zur
       Pfarrersfrau hatte sie erwartet – die Ausbildung, dachte sie, könne sie
       noch beenden. Das Gesetz spreche ja explizit von Pfarrern und in der
       evangelischen Kirche gebe es noch andere Möglichkeiten, nach einem
       abgeschlossenen Vikariat zu arbeiten. Der Weg ins Pfarrhaus wäre in anderen
       Landeskirchen auch noch möglich. Deshalb geht sie den Weg vor das
       kirchliche Verwaltungsgericht.
       
       Den laufenden Fall will die württembergische Landeskirche nicht
       kommentieren. Klar ist allerdings, dass eine Diskussion losgetreten wurde.
       Es gebe "kontroverse Meinungen, ob die Kirche Vorschriften über den
       Ehepartner eines Pfarrers machen darf", beschreibt Sprecher Oliver Hoesch
       die Situation. Zur den Vorschriften ergänzt er ebenfalls, dass sich in der
       Kirche nicht alles über Gesetze und Pflichten regeln ließe: "Deshalb ist
       die Ausnahmeregelung für den Einzelfall wichtig. Wenn er begründet ist und
       die Gemeinde und Kirchenleitung einverstanden sind, sind andere
       Gestaltungswege offen."
       
       Für Häcker gab es die Anordnung aus dem Pfarrhaus auszuziehen. Beim
       Einreichen ihrer Heiratsurkunde habe sie um eine Ausnahme gebeten, erklärt
       sie. "Allerdings habe ich noch kein Papier geschrieben, wo oben groß
       'Antrag auf eine Ausnahmgenehmigung' steht. Wenn es ein solches
       bürokratisches Problem ist, bin ich fast erleichtert. Dann kann ich ja noch
       einen Antrag stellen", sagt sie und lacht.
       
       Am 6. Dezember tagt das württembergische kirchliche Verwaltungsgericht –
       ein Gremium aus Juristen und Laien aus der Kirche. Auch wenn die
       württembergische Landeskirche sie nicht mehr haben will, ihren Berufswunsch
       mag Häcker nicht aufgeben. Falls nötig fängt sie in einer anderen
       Landeskirche noch einmal von vorne an – nur eins ist sicher: Ihr
       muslimischer Mann bleibt an ihrer Seite. Und zwar als muslimischer Ehemann.
       
       27 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benedikt Angermeier
       
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 (DIR) Heirat zwischen Vikarin und Muslim: Das Kreuz mit dem Pfarrerdienstgesetz
       
       Weil sie einen Muslim heiratete, musste die Vikarin Carmen Häcker gehen.
       Nun diskutieren die evangelischen Landeskirchen, ob Pfarrer heiraten
       dürfen, wen sie wollen.
       
 (DIR) Skandal in der evangelischen Kirche: Christsein als Ehepflicht
       
       Eine Vikarin wurde entlassen weil sie einen Muslim heiratete. Nun will der
       Pfarrerverband diskutieren, ob evangelische PfarrerInnen nichtchristliche
       Partner heiraten dürfen.