# taz.de -- Vorschlag von CDU und CSU: Frau soll Verfassungsrichterin werden
       
       > Die Union schlägt Sibylle Kessal-Wulf als Verfassungsrichterin vor. Sie
       > gilt als fachlich herausragend – am Freitag wird sie wohl gewählt.
       
 (IMG) Bild: Der Frauenanteil am Bundesverfassungsgericht beträgt im Moment 25 Prozent.
       
       BERLIN taz | Zum zweiten Mal schlagen CDU und CSU eine Frau als
       Bundesverfassungsrichterin vor: Sibylle Kessal-Wulf soll am Freitag vom
       Bundesrat gewählt werden. Sie würde im Zweiten Senat die Nachfolge von
       Rudolf Mellinghoff antreten, der jüngst zum Präsidenten des
       Bundesfinanzhofs ernannt wurde.
       
       Kessal-Wulf, Jahrgang 1958, hat eine rasante Karriere hingelegt. Nach
       Tätigkeiten an Gerichten in Flensburg und Schleswig wurde sie mit 43 Jahren
       an den Bundesgerichtshof (BGH) gewählt. Seit Februar ist sie dort
       Vorsitzende des 4. Zivilsenats, sie gilt als fachlich herausragend. Über
       ihre rechtspolitischen und verfassungsrechtlichen Positionen ist aber
       nichts bekannt.
       
       An den zwei Senaten des Bundesverfassungsgerichts gibt es derzeit vier
       Richterinnen. Damit beträgt der Frauenanteil 25 Prozent. Allerdings wurden
       alle vier von SPD und Grünen vorgeschlagen. Union und FDP haben zuletzt
       ausnahmslos Männer nominiert. CDU und CSU hatten erst ein einziges Mal eine
       Frau zur Verfassungsrichterin gemacht: Evelyn Haas. Die zerstritt sich aber
       in ihrer Zeit von 1994 bis 2006 am Ersten Senat mit allen und schrieb dann
       sehr isoliert konservative Sondervoten. Mit der Nominierung von Kessal-Wulf
       erfüllt die Union also eine weitverbreitete Erwartung.
       
       Zugleich enttäuscht die CDU/CSU den Deutschen Anwaltsverein und die
       Bundesrechtsanwaltskammer, die vehement gefordert hatten, es müsse endlich
       mal wieder einE AnwältIn ans Bundesverfassungsgericht berufen werden. Die
       Union konnte sich aber mit den vorgeschlagenen KandidatInnen, darunter drei
       Frauen, nicht anfreunden. Letztlich begründete die Union die Ablehnung der
       Anwaltsinitiative damit, dass eine BundesrichterIn gewählt werden musste -
       was jedoch nicht zwingend war.
       
       Ob auch Peter Müller wie geplant am Freitag zum Verfassungsrichter gewählt
       wird, ist noch offen. In der SPD gibt es nun doch noch Bedenken wegen
       Müllers Aktivitäten als saarländischer Ministerpräsident.
       
       23 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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