# taz.de -- Abmahnung vom Kartellamt: Wasserpreise gehen baden
       
       > Das Bundeskartellamt wird die Wasserbetriebe abmahnen. Der halbstaatliche
       > Monopolist muss die Preise in der Folge wohl um 25 Prozent senken.
       
 (IMG) Bild: Dürfte günstiger werden: Flüssiges aus dem Wasserhahn.
       
       Die Berliner Wasserpreise könnten im nächsten Jahr um rund ein Viertel
       sinken. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, kündigte am
       Dienstag an, den Wasserbetrieben in den nächsten Wochen eine Abmahnung zu
       schicken. "Wir sind bemüht, wirklich die exzessiven Fälle herauszugreifen
       und Transparenz herzustellen", sagte Mundt auf einer Veranstaltung der
       Industrie- und Handelskammer.
       
       Im Jahr 1999 hatte die Koalition aus CDU und SPD unter dem Regierenden
       Bürgermeister Eberhard Diepgen einen Anteil von 49,9 Prozent an den
       Wasserbetrieben verkauft. Den neuen Miteigentümern wurde dabei eine
       garantierte Rendite auf das Kapital versprochen, das für den Betrieb der
       Wasserbetriebe notwendig ist. Das Ergebnis: In Berlin kostet 1 Kubikmeter
       Wasser 2,21 Euro, in vielen anderen Großstädten liegen die Preise bei 1,60
       Euro bis 2,10 Euro. Von jedem Euro, den die Berliner für ihr Wasser zahlen,
       bleibt den Wasserbetrieben derzeit ein Gewinn von 25 Cent. Dieser Gewinn -
       im vergangenen Jahr knapp 300 Millionen Euro - fließt an die Eigentümer der
       Wasserbetriebe, also an das Land Berlin, RWE und Veolia.
       
       Seit dem Frühjahr 2010 prüft das Bundeskartellamt, ob die Berliner
       Wasserbetriebe ihr Monopol auf die Wasserver- und -entsorgung missbrauchen.
       Ein Missbrauch liegt vor, wenn ein Unternehmen Preise verlangt, die es nur
       wegen seiner Monopolstellung durchsetzen kann. Das Kartellamt hat dazu die
       Kostenkalkulation der Berliner Wasserbetriebe mit den Wasserwerken
       zahlreicher anderer Städte verglichen.
       
       Dabei ist durchaus erlaubt, in einer Stadt höhere Wasserpreise zu verlangen
       als in einer anderen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs in einem
       vergleichbaren Fall im vergangenen Jahr dürfen Anbieter sich dabei
       allerdings "nur auf solche Kostenfaktoren berufen, die auch jedes andere
       Unternehmen in der Situation vorfinden würde". Dazu zählt etwa die
       geologische Lage. Hingegen müssen "auf die Struktur des betroffenen
       Versorgungsunternehmens zurückgehende Umstände außer Betracht" bleiben,
       heißt es in dem Urteil. Eine hohes Renditeversprechen für die Eigentümer
       rechtfertigt also keine hohen Preise.
       
       Das Bundeskartellamt will seine Abmahnung noch in diesem Jahr verschicken.
       Die Wettbewerbshüter hatten schon im Frühjahr kritisiert, dass der
       Kubikmeterpreis in der Hauptstadt um 25 Prozent zu hoch liegt. Die
       Wasserbetriebe können zunächst auf die Abmahnung antworten. Im nächsten
       Frühjahr könnte das Kartellamt dann seine Entscheidung verkünden: die
       schnelle Senkung der Wasserpreise. Das Kartellamt ordnet dabei in der Regel
       keinen festen Endpreis an. Es könnte hier etwa vorgeben, dass die
       Renditezusagen für die Eigentümer nicht mehr bei der Preiskalkulation
       berücksichtigt werden dürfen. In dem Fall würde der Wasserpreis schlagartig
       um ein Viertel sinken. Gleichzeitig würde der Gewinn der Wasserbetriebe auf
       einen Bruchteil sinken.
       
       Die Wasserbetriebe haben bereits angekündigt, gegen eine solche
       Entscheidung zu klagen. In der ersten Instanz wäre das Oberlandesgericht
       Düsseldorf zuständig. Danach würde der Bundesgerichtshof entscheiden - von
       der Entscheidung des Kartellamtes bis zu dessen Urteil dauert es
       erfahrungsgemäß etwa drei Jahre. In diesem Zeitraum müssten jedoch die
       Wasserbetriebe bereits ihre Tarife senken.
       
       22 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
       
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