# taz.de -- Neuregelung zum Transplantationsgesetz: Staat darf nach Organspende fragen
       
       > Das Parlament will die Organspende neu regeln: Mit regelmäßigen Abfragen,
       > etwa beim Versand der Versicherungskarten. Wer nicht antwortet wird aber
       > nicht bestraft.
       
 (IMG) Bild: Die "erweiterte Zustimmungslösung" soll eine "Erklärungslösung" werden.
       
       BERLIN taz | Nach monatelangem politischen Ringen ist der Weg für eine
       gesetzliche Neuregelung der Organspende frei. Die Spitzen aller
       Bundestagsfraktionen und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP)
       einigten sich am Donnerstag in Berlin darauf, dass künftig jede Bürgerin
       und jeder Bürger regelmäßig darüber Auskunft geben soll, ob er im Fall
       seines Hirntods zur Organspende bereit ist.
       
       Ein entsprechender, fraktionsübergreifender Gesetzentwurf werde bis
       Jahresende von den Ethikexperten der Fraktionen erarbeitet. Damit verbunden
       ist die Hoffnung, dass die Zahl potenzieller Organspender steigt.
       
       Die Abfrage solle künftig etwa beim Versand der Versichertenkarte erfolgen,
       und zwar "mit so viel Nachdruck wie möglich, ohne jedoch eine Antwort zu
       erzwingen oder Sanktionen auszuüben", heißt es in der Erklärung von Union,
       SPD, FDP und Linkspartei. Wer nicht antwortet, wird also auch nicht
       bestraft.
       
       Mit der Neuregelung wird die heutige im Transplantationsgesetz verankerte
       "erweiterte Zustimmungslösung" ersetzt, nach der Organe nur entnommen
       werden dürfen, wenn der Verstorbene vor seinem Tod zugestimmt hat oder
       seine Angehörigen in eine Transplantation einwilligen. Künftig soll die
       "Erklärungslösung" gelten, nach der der Staat die Bürger zu einem Votum
       anhalten darf.
       
       Die Fraktionsspitzen werteten die Einigung als Erfolg: Die
       gesellschaftspolitische Bedeutung der Organspende werde dadurch gewürdigt,
       dass die gesetzliche Neuregelung aus der Mitte des Parlaments entspringe -
       und nicht etwa, wie zunächst vorgesehen, per schlichtem Änderungsantrag des
       Gesundheitsministers erfolge.
       
       Jährlich warten in Deutschland 12.000 Menschen auf ein Organ. Rund 1.000
       von ihnen sterben infolge des Mangels. Die Spenderrate liegt mit 16
       Spendern pro eine Million Einwohner im unteren europäischen Mittel.
       
       Bei Anhörungen vor dem Deutschen Bundestag hatten Experten von der
       Bundesärztekammer, der Transplantationschirurgie und der Kirchen in diesem
       Sommer jedoch deutlich gemacht, dass allein der Wechsel von der
       Zustimmungs- zur Erklärungslösung keinen zwingenden Anstieg der
       Spenderzahlen zur Folge haben könnte.
       
       Nötig seien vielmehr eine bessere Aufklärung und höhere Transparenz über
       Umstände und Ablauf von Organentnahmen, der ihnen vorhergehenden
       Hirntoddiagnostik sowie der Befugnisse der vor allem nichtstaatlichen
       Institutionen, die in Deutschland die Organspende verantworten.
       
       24 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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