# taz.de -- Urteil zu Tierversuchen an Uni Bremen: Umstrittene Affenversuche erlaubt
       
       > Mit einer Eilentscheidung erlaubt das Oberverwaltungsgericht Bremer
       > Hirnforschern ihre Versuche mit Affen fortzusetzen. Die Bremer
       > Gesundheitsverwaltung ist gegen die Versuche.
       
 (IMG) Bild: Seit Jahren schon hat der Bremer Neurobiologe Andreas Kreiter Ärger mit seinen Affenversuchen.
       
       BREMEN/BERLIN dpa/taz | Die umstrittenen Affenversuche an der Universität
       Bremen dürfen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vorläufig
       fortgesetzt werden. Das OVG verlängerte mit einem am Freitag
       veröffentlichten [1][Eilbeschluss (OVG, 1 B 272/11)] eine bis Ende November
       befristete einstweilige Anordnung um ein Jahr. Bei der aktuellen
       Entscheidung gehe es um laufende und nicht um neue Versuchsreihen, betonte
       das Gericht. Erst Anfang November hatte die zu ständige Bremer Behörde die
       Genehmigung für neue Versuchsreihen abgelehnt.
       
       Seit 1998 erforschen Neurobiologen an Makaken-Affen, wie das Gehirn
       funktioniert. Nach Überzeugung der Behörde leiden die Tiere bei den
       Experimenten zu sehr. Die Hirnforscher erhoffen sich Erkenntnisse für
       Therapien gegen Krankheiten wie Epilepsie oder Alzheimer.
       
       Universität und Gesundheitsbehörde streiten seit 2008 über die Fortsetzung
       der Versuche, die nach dem Willen der Behörde beendet werden sollen. Über
       die Ablehnung weiterer Genehmigungen muss das OVG in einem
       Berufungsverfahren entscheiden. Nach Einschätzung der Richter ist offen,
       wie der Rechtsstreit in der Hauptsache ausgehen wird.
       
       Deshalb trafen die Richter jetzt eine Abwägung zwischen dem Tierschutz, der
       als Staatsziel hohen Rang habe, und dem Interesse des Forschers, dessen
       Vorhaben von der Wissenschaftsfreiheit geschützt sei.
       
       "Das Interesse des Forschers an der vorläufigen Fortführung seines
       Vorhabens überwiege hier nicht zuletzt deshalb, weil es um Versuchsreihen
       gehe, die mit behördlicher Genehmigung begonnen und dann aufgrund einer vom
       Verwaltungsgericht erlassenen einstweiligen Anordnung fortgeführt worden
       seien", hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Ein Abbruch der Versuche
       würde den Erfolg der bisherigen Anstrengungen zumindest infrage stellen.
       
       Die von der Gesundheitsbehörde vorgelegten Gutachten können nach Ansicht
       des Gerichts erst im Hauptsacheverfahren eingehend geprüft und gewürdigt
       werden.
       
       25 Nov 2011
       
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 (DIR) [1] http://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/PressOVG111125.pdf
       
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