# taz.de -- Klage gegen illegales Musikstreaming: Von Raubrittern und Leibeigenen
       
       > Der millionenschwere Rechtsstreit zwischen Universal Music und dem
       > Musikstreamingdienst Grooveshark offenbart vor allem eines: Die
       > Hilflosigkeit der Musiker.
       
 (IMG) Bild: Der Musikstreamingdienst Grooveshark agiert wie ein Raubritter, aber ohne Kokosnuss.
       
       Am 18. November reichte die Universal Music Group, der Welt größter
       Musikkonzern, bei einem New Yorker Bezirksgericht [1][Klage] wegen der
       Verletzung von Rechten an tausenden Musikstücken gegen die Escape Media
       Group, Betreiber des Musikstreamingdienstes Grooveshark, ein.
       
       Die [2][Klageschrift referiert auf 10 Seiten] die Natur des unterstellten
       Rechtsbruches: Grooveshark habe seinen Nutzern wissentlich und planvoll
       illegal Musik zugänglich gemacht. Es wird behauptet, dass leitende
       Angestellte Titel selber auf die Plattform hochgeladen und auch ihre
       Untergebenen, unter anderem mit einem Bonussystem, dazu angehalten haben.
       
       Der rund 80-seitige Anhang besteht zu weiten Teilen aus einer Aufzählung
       von gestreamten Musikstücken, deren Rechte bei Universal liegen, und aus
       Kopien des internen Mailverkehrs von Esacape Media. Dass der Klageschrift
       konkrete technische Belege nicht beiliegen, hat keine allzu hohe Bedeutung
       – bereits im vergangenen Jahr hatte Universal den Streamer mit einer Klage
       überzogen und dabei Zugang zu entsprechenden Protokollen bekommen, deren
       Auswertung dem Gericht in einem Prozess wohl vorgelegt werden wird.
       
       Was im dokumentierten Mailverkehr sehr deutlich sichtbar wird, ist das
       prinzipielle Geschäftsgebaren der Escape Media Group. Aufschlussreich sind
       hier die Äußerungen von Sina Simantob, einem profilierten Immobilienmakler,
       Ingenieur und Geldanlagespezialisten, der als Investor zum knallhart
       kalkulierenden Chairman des ursprünglich studentischen Internet-Startups
       geworden ist.
       
       Unverblümt legt Simantob in der Korrespondenz dar, dass das Unternehmen
       durch die Einwerbung möglichst vieler Nutzer und die damit avisierte
       Marktführerschaft sich als starker Verhandlungspartner gegenüber den
       Rechteinhabern positionieren wolle. Es wird unmissverständlich deutlich
       gemacht, dass der Erwerb der Lizenzen für die angebotene Musik am Ende des
       Prozesses stehen würde und nicht an dessen Anfang.
       
       Das erinnert tatsächlich an frühneuzeitliches Raubrittertum: Raubritter,
       die eine kaiserliche Domäne so oft aus sicherem Hinterhalt überfallen, bis
       sie den mächtigen Eigentümer letztendlich zwingen, die bislang ergaunerten
       Einkünfte aus der Domäne zu legalisieren. Was Simantob und seine
       Geschäftspartner jedoch übersehen haben: Wenn die Klage der Universal Music
       Group Erfolg hat, werden die Raubritter, um im Bild zu bleiben, ohne große
       Umstände am nächsten Baum aufgeknüpft.
       
       ## Musiker als austauschbare Katalognummern
       
       Wer dabei außen vor bleibt, sind die Bauern der Domäne, die Musiker und
       Autoren. Sie kommen im zitierten Schriftverkehr schlicht nicht vor. Auch in
       der Klageschrift selbst sind sie nicht mehr als austauschbare
       Katalognummern - Eigentum von Universal eben und nicht selbständig kreative
       Individuen. Es könnte der Eindruck entstehen, dass niemand je eine Gitarre
       in die Hand genommen hätte, wären da nicht die Plattenfirmen.
       
       Das Problem der Künstler wird kaum irgendwo deutlicher: Während die
       Schlachten um die Marktmacht geschlagen werden, stehen sie hilflos daneben
       und müssen sich entscheiden, ob sie ihr Publikum und ihr Einkommen mithilfe
       der maroden und profitorientierten Musikindustrie oder deren skrupelloser
       Herausforderer finden wollen.
       
       Unterdessen schlagen sich diverse Einkommensmillionäre auf die Seite ihrer
       Plattenfirmen und der Verwertungsgesellschaften wie der GEMA, genauso wie
       völlig unbekannte Bands ihre Musik lieber kostenlos im Internet verbreitet
       sehen, statt gänzlich unbeachtet zu bleiben. Was aber mit all denen
       passiert, die durchaus Chancen auf ein in Maßen zahlendes Publikum hätten,
       steht in den Sternen.
       
       Die derzeitige Neusortierung des Marktes trifft vielleicht den einen oder
       anderen Marktführer empfindlich und mag bisweilen ungeschickt vorgehende
       Raubritter ins Verderben stürzen; sie fordert ihre blutigsten Opfer aber
       dort, wo Musik wirklich entsteht: in kleinen Studios, bei nimmermüde
       tourenden Bands mit kleinen Fangemeinden und bei mutigen, ausgewählte
       Geschmäcker bedienenden Hinterhoflabels und Konzertveranstaltern.
       
       Der jüngste Versuch des Independent-Vertriebs ST Holdings, die unhaltbare
       Situation der Kannibalisierung der Verkäufe der kleinen Labels durch die
       Kündigung des Vertrages mit dem legal operierenden Musikstreamingdienst
       Spotify zu ändern, ist in diesem Zusammenhang bemerkenswert. Ob es diesen
       mehr oder weniger Unabhängigen gelingt, einen eigenen überlebensfähigen
       Markt zu schaffen, wird von ihrem technischen Know-how, geschäftlichen
       Geschick und nicht zuletzt von der Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit
       ihrer potentiellen Kundschaft abhängen.
       
       1 Dec 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Millionenklage-wegen-Musik-Streaming/!82293/
 (DIR) [2] http://news.cnet.com/8301-31001_3-57332246-261/grooveshark-email-how-we-built-a-music-service-without-um-paying-for-music/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniél Kretschmar
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Independent
 (DIR) Streaming
       
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