# taz.de -- Kommentar Todesurteile in Weißrussland: Gefährlicher Schauprozess
       
       > Noch kann Präsident Lukaschenko von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch
       > machen. Tut er das nicht, dürfte auch sein Schicksal und das des Regimes
       > demnächst besiegelt sein.
       
 (IMG) Bild: Einst tauschten sie freundliche Blicke: Westerwelle (l.) und Lukaschenko.
       
       Man braucht gar nicht in die USA, in den Iran oder nach Syrien zu schauen,
       um die Todesstrafe anzuprangern. Auch mitten in Europa nimmt sich mit
       Weißrussland noch immer ein autoritär regiertes Land das Recht heraus,
       Menschen hinzurichten.
       
       Dem voraus geht in der Regel ein Schauprozess, der allen rechtsstaatlichen
       Grundsätzen Hohn spricht und bei dem das Verdikt von vornherein feststeht.
       
       Das war und ist auch im Fall der beiden jungen Männer so, die am Mittwoch
       wegen mehrerer Terroranschläge in zwei weißrussischen Städten schuldig
       gesprochen und zum Tode verurteilt wurden.
       
       Der geschockten Öffentlichkeit nur wenige Tage nach der Gräueltat im April
       als Täter präsentiert sowie bei den Vernehmungen und in Haft - wie andere
       Gefangene auch - gefoltert, wurden sie während des gesamten Verfahrens
       nicht eindeutig überführt. Dennoch könnten sie schon am Donnerstag per
       Genickschuss getötet werden.
       
       Doch wenn Weißrusslands Staatschef Alexander Lukaschenko meint, das
       Schicksal der beiden Todeskandidaten sei seinen Landsleuten gleichgültig,
       hat er sich gründlich getäuscht. Seit der Generalstaatsanwalt Mitte
       November die Höchststrafe forderte, regt sich zunehmend Unmut in der
       Gesellschaft. Immer mehr Menschen setzen sich gegen die Vollstreckung der
       Todesstrafe im Fall der angeblichen Attentäter ein.
       
       Auch in den weißrussischen Medien, von denen die meisten Sprachrohre des
       Regimes sind, ist die Exekution im staatlichen Auftrag jetzt plötzlich ein
       Thema.
       
       Noch kann Präsident Lukaschenko von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch
       machen. Tut er das nicht, dürfte auch sein Schicksal und das des Regimes
       demnächst besiegelt sein. Das alles ist nur noch eine Frage der Zeit.
       
       30 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Oertel
       
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