# taz.de -- Mehr Demokratie in Brandenburg: 16-Jährige sollen die Wahl haben
       
       > Rot-Rot will das Wahlalter senken und die Hürden für Volksbegehren: Dafür
       > wird heute im Landtag eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Grüne wollen
       > zustimmen.
       
 (IMG) Bild: Wollen Wahlalter senken: Ministerpräsident Platzeck (SPD) und Kerstin Kaiser (Linke)
       
       Der Brandenburger Landtag könnte das Land heute zum Vorreiter in Sachen
       demokratischer Beteiligung machen: Auf der Tagesordnung steht eine
       Verfassungsänderung, mit der das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt
       würde. Bislang dürfen nur in Bremen 16- und 17-Jährige das Landesparlament
       mitwählen, in Berlin war eine entsprechende Initiative im Mai gescheitert.
       
       "Gerade angesichts der demografischen Entwicklung bei uns ist es wichtig,
       dass die Jüngeren merken, dass sie eine Stimme haben", erklärt Matthias
       Beigel, Sprecher der Brandenburger SPD-Fraktion. Für die
       Verfassungsänderung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten
       notwendig. Vertreter aus Regierung und Opposition zeigten sich am Mittwoch
       optimistisch, dass die notwendige Mehrheit auch zustande kommt. "Wir werden
       der Verfassungsänderung zustimmen", sagt Ursula Nonnemacher,
       innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Die Grünen sind mit ihren
       fünf Abgeordneten das Zünglein an der Waage: Die Regierung aus SPD und
       Linkspartei hat keine Zweidrittelmehrheit. Die CDU lehnt das Anliegen ab,
       die FDP würde einer Senkung des Wahlalters nur dann zustimmen, wenn sie
       sich ausschließlich auf die kommunale Ebene bezieht.
       
       Neben der Absenkung des Wahlalters sollen auch die Hürden für Volksbegehren
       gesenkt werden - zumindest etwas. So sollen die Bürger künftig sechs Monate
       und damit zwei Monate länger Zeit haben, Unterschriften zu sammeln.
       Außerdem soll die Sammlung künftig nicht nur in Ämtern, sondern auch in
       anderen öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken möglich sein. Eine
       Unterschriftensammlung auf der Straße, wie sie in Berlin möglich ist, soll
       es aber nicht geben. "Wir haben sehr niedrige Quoren und wollen eine
       gewisse Legitimität sicherstellen", erklärt Beigel. In Brandenburg müssen
       für die erste Stufe eines Volksbegehrens 20.000 Unterschriften, in der
       zweiten 80.000 gesammelt werden. Zum Vergleich: In Berlin sind es 20.000 in
       der ersten und etwa 172.000 in der zweiten Stufe. In Berlin gibt es rund
       2,5 Millionen Wahlberechtigte, in Brandenburg etwa 2,1 Millionen.
       
       Dem Verein Mehr Demokratie gehen die geplanten Änderungen zu Volksbegehren
       nicht weit genug. Er fordert, dass auch die Unterschriftensammlung auf der
       Straße möglich sein soll. Ihr Fehlen sei maßgeblich dafür verantwortlich,
       dass sämtliche der acht bislang in Brandenburg gestarteten Volksbegehren
       gescheitert seien - eine Verlängerung der Sammelfrist verbessere die
       Chancen nur ein Stück weit.
       
       "Bei der direkten Demokratie hätten wir uns mehr als nur bescheidene
       Änderungen gewünscht", sagt auch die Grüne Nonnemacher. "Substanzielle
       Veränderungen", wie etwa eine Absenkung des Beteiligungsquorums, oder die
       Möglichkeit, auf der Straße Unterschriften zu sammeln, fehlten. "Dabei wäre
       die gerade in einem Flächenland wie Brandenburg wichtig." Sonst müssten
       Bewohner mitunter kilometerweit fahren, nur um zu unterschreiben.
       
       15 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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