# taz.de -- Stuttgart 21: Teil der Arbeiten gestoppt
       
       > Die Bahn darf eine Aufbereitungsanlage für Grundwasser nicht weiter
       > installieren, urteilt ein Gericht. Dennoch will der Konzern den Südflügel
       > des alten Bahnhofs abreißen.
       
 (IMG) Bild: Der geschützte Juchtenkäfer verhindert derzeit Bauarbeiten am Stuttgarter Bahnhof.
       
       STUTTGART taz/dapd | Die Deutsche Bahn muss erneut Bauarbeiten für das
       Verkehrsprojekt Stuttgart 21 ruhen lassen. Der Verwaltungsgerichtshof
       Mannheim hat am Freitag einen vorläufigen Baustopp für das sogenannte
       Grundwassermanagement verhängt.
       
       Die Bahn erklärte, sie werde dem umgehend nachkommen. Die vom
       Eisenbahn-Bundesamt zugelassene Umplanung der Grundwasseranlage sei
       rechtswidrig, teilte das Gericht mit. Das Amt hätte die Frage prüfen
       müssen, welche Folgen die Bauarbeiten insbesondere für Bäume haben, die von
       dem unter Schutz stehenden Juchtenkäfer besiedelt sind.
       
       Umstritten ist, ob von dem Urteil auch der Abriss des Südflügels und die
       Verpflanzung weiterer Bäume im Schlossgarten betroffen sind. Die geänderten
       Pläne für die Grundwasseranlage waren genehmigt worden, ohne dass
       Umweltverbände angehört wurden - obwohl es laut Urteil auch um
       Naturschutzbelange ging.
       
       ## Erläuterungen zum Artenschutz
       
       Die Bahn hatte im vergangenen Jahr beantragt, statt der ursprünglich
       geplanten vier eine zentrale Anlage zur Aufbereitung des Wassers zu bauen,
       das für Stuttgart 21 abgepumpt werden muss. "Es wurde jetzt bestätigt, dass
       beim Thema Artenschutz bisher zu lax gearbeitet wurde", sagte Berthold
       Frieß, Landesgeschäftsführer des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND),
       der taz.
       
       Der BUND hatte vor Gericht beantragt, den Planfeststellungsbeschluss
       komplett aufzuheben. Dem gab das Gericht aber nicht statt. Deshalb hat das
       Eisenbahnbundesamt nun die Möglichkeit, den Beschluss zu überarbeiten.
       Dafür muss die Deutsche Bahn erläutern, wie sie dem Artenschutz Rechnung
       tragen will. Das EBA muss außerdem den BUND anhören.
       
       Direkt betroffen sind von dem Urteil der für Januar geplante Abriss des
       Südflügels und die Baumverpflanzung nicht. "Aber in der Begründung sagt der
       Verwaltungsgerichtshof ganz klar, dass artenschutzrechtliche Maßnahmen
       grundsätzlich geregelt werden müssen", argumentiert Frieß. "Das trifft aus
       unserer Sicht auch für den Südflügel und die Bäume bislang nicht
       ausreichend zu. Die Polizei muss deshalb jetzt die Bäume vor illegalen
       Fällungen schützen und nicht das Baurecht der Bahn."
       
       Das sieht das Stuttgart-21-Kommunikationsbüro hingegen anders. "Die im
       Januar geplanten bauvorbereitenden Maßnahmen wie der Rückbau des Südflügels
       oder die Freimachung des Baufeldes im Mittleren Schlossgarten sind davon
       unberührt und werden unverändert umgesetzt", teilte das Büro mit.
       
       ## Keine Ermittlungen gegen Expolizeichef
       
       Unterdessen erklärte die Staatsanwaltschaft Stuttgart, dass sie kein
       Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Polizeipräsidenten Siegfried
       Stumpf wegen des Einsatzes von Wasserwerfern bei einer Demonstration am 30.
       September 2010 einleiten werde. Stumpf habe nichts von einem möglichen
       Fehlverhalten einzelner Beamter gewusst. Bei der Demonstration gegen das
       Bahnprojekt waren mehr als 100 Teilnehmer teils erheblich verletzt worden.
       Ein 66-Jähriger erblindete nahezu durch den Strahl eines Wasserwerfers.
       
       16 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Michel
       
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 (DIR) Schwerpunkt Stuttgart 21
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