# taz.de -- Unerlaubte Videoüberwachung: Polizei muss ihre Neugier zügeln
       
       > Die Polizei fängt sich eine Rüge des Datenschutzbeauftragten. Sie hatte
       > die Nachbarschaft der "Liebig14" per Kamera ausgespäht.
       
 (IMG) Bild: Beweisfoto vom Sommer: Polizei sieht zu.
       
       Kleine Kamera, große Folgen: Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix
       hat die Video-Observation von Nachbargebäuden des Exhausprojekts Liebig14
       als rechtswidrig beanstandet. Bis zum heutigen Montag muss Innensenator
       Frank Henkel (CDU) dazu Stellung nehmen. Die Grünen wollen die Spähaktion
       vor den Innenausschuss bringen.
       
       Im Juli hatte die taz bekannt gemacht, dass die Polizei tagelang das Anfang
       Februar geräumte Haus in der Friedrichshainer Liebigstraße 14 sowie
       Nachbarhäuser verdeckt filmte. Bewohner des alternativen Hausprojekts
       Rigaer94 hatten die Geräte bemerkt. Aufgestellt waren sie hinter
       Dachfenstern der benachbarten Justus-von-Liebig-Grundschule - bis die taz
       bei der Polizei nachfragte. Man habe Straftaten gegen das Haus abwenden
       wollen, begründete die Behörde die Überwachung. Es seien nur Dächer, keine
       Wohnbereiche gefilmt worden. Zuvor hatten Unbekannte das Haus wiederholt
       mit Steinen beworfen und einen Brand gelegt.
       
       Bereits am 23. November rügte der Datenschutzbeauftragte in einem Schreiben
       an die Senatsinnenverwaltung die Maßnahme. "Es sollte die Identität
       Unbeteiligter festgestellt werden, bei denen gar keine Anhaltspunkte
       vorlagen, dass sie Straftaten begehen würden", kritisiert Dix. Auch sei der
       Einsatz gesetzlich nicht gedeckt gewesen: Begründet hatte die Polizei die
       Maßnahme mit der Verhinderung von Straftaten, in der Praxis zielte sie aber
       darauf, etwaige neue Täter zu fassen. Laut Dix ließ man die Kamera einfach
       permanent laufen, um die Bilder gegebenenfalls nachträglich auszuwerten.
       "Das ist aber nicht mehr von den Gesetzesparagrafen gedeckt, die die
       Polizei angibt." Für eine längerfristige Observation - eine Option, die die
       Strafprozessordnung vorsieht - habe keine richterliche Anordnung
       vorgelegen.
       
       Der Datenschutzbeauftragte erkennt hier einen "erheblichen" Verstoß. Dix
       hat dem Innensenator eine Frist bis heute eingeräumt, sich dazu zu äußern.
       Henkels Sprecher sagte, es werde eine fristgerechte Antwort geben. Die
       werde aber "dem Empfänger unmittelbar zugestellt, nicht über die Medien".
       Die Polizei ließ eine Anfrage unbeantwortet.
       
       Die Grünen kündigten an, den Vorgang im Innenausschuss zu thematisieren.
       "Es zeigt, wie wenig hier Bürgerrechte manchmal wert sind", monierte die
       Abgeordnete Canan Bayram. Dix Rüge überrasche sie nicht, die
       Unrechtmäßigkeit sei offensichtlich. Bayram wertete den Fall als
       Aktionismus gegen links.
       
       Kritik übt auch die Linkspartei. "Unbeteiligte unter Generalverdacht
       abzufilmen bleibt eine Schweinerei", so die Friedrichshainer
       Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak. Sie empfahl Anwohnern, Klagen auf
       Schadenersatz zu prüfen.
       
       Der Bürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg, Franz Schulz (Grüne),
       ermahnte die Polizei, ähnliche Aktionen künftig zu unterlassen: "Ich bin
       auf Henkels Einlassung gespannt."
       
       18 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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