# taz.de -- PIP-Brustimplantate auch in Deutschland: Es fehlt ein Silikonregister
> Die Brustimplantate der französischen Firma PIP wurden auch nach
> Deutschland exportiert. Allerdings weiß niemand, wieviele Frauen
> betroffen sind.
(IMG) Bild: Alexandra Blachere, Vorsitzende des Vereins der Frauen mit fehlerhaften Brustimplantaten, mit zwei Beispielen.
BERLIN taz | Den deutschen Behörden liegen derzeit keine Verdachtsfälle
vor, wonach auch Frauen in Deutschland durch Brustimplantate des
Herstellers PIP geschädigt worden wären. Das erklärte am Dienstag ein
Sprecher des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
der Aufsichtsbehörde, die dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt ist.
Eingesetzt wurden die Implantate in Deutschland zwischen 2001 und April
2010 - dem Zeitpunkt, zu dem die französische Behörde die weitere
Verwendung europaweit untersagte. Bei wie vielen Frauen genau, darüber
allerdings gibt es keine Angaben.
Weder die Krankenkassen noch die Deutsche Krankenhausgesellschaft können
anhand der ihnen von Ärzten und Kliniken übermittelten Daten erkennen,
welches konkrete Produkt verwendet wurde. Vom Hersteller selbst gibt es
keine Auskunft mehr - er ist seit 2010 insolvent. Passen muss selbst der
Bundesverband Medizintechnologie. Das BfArM appellierte daher im April 2010
an die Ärzte, sich doch bitte an ihre betroffenen Patientinnen zu erinnern
und diese zu informieren.
Wie das sein kann? Mangels zentraler statistischer Erfassung kann niemand
in Deutschland die Historie eines Implantats und seiner etwaigen
Komplikationen nachvollziehen. Was im Automobilsektor undenkbar wäre, ist
im deutschen Gesundheitssystem gang und gäbe.
## Keine staatliche Zulassung erforderlich
"Es müsste ein verpflichtendes Meldewesen für Medizinproduktschäden samt
Register geben", fordert der Berliner Medizinrechtler Jörg Heynemann, der
viele Geschädigte vertritt. Länder wie Schweden, Australien und die USA
haben längst solche Implantateregister eingerichtet. In Deutschland dagegen
existiert ein solches Register nur auf freiwilliger Basis.
Auch der Marktzugang ist extrem lax geregelt. Im Gegensatz zu Arzneimitteln
gibt es in Europa bei Medizinprodukten keine staatliche Zulassung. Die
Hersteller müssen nur nachweisen, dass ihre Produkte techisch in der Lage
sind, das zu erreichen, was sie versprechen, kritisiert der Chef des
Instituts für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen, Jürgen
Windeler. Diese sogenannte CE-Kennzeichnung erhalten die Hersteller
übrigens von privaten Prüfinstituten, die sie selbst beauftragen.
21 Dec 2011
## AUTOREN
(DIR) Heike Haarhoff
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