# taz.de -- Schutz des nationalen Hoheitsgebiets: Argentinien erschwert Landraub
       
       > Hedgefonds und Ausländer sollen nicht mehr als 15 Prozent des Ackerlandes
       > kaufen dürfen. Der neue argentinische Gesetzentwurf lässt jedoch
       > verschiedene Schlupflöcher.
       
 (IMG) Bild: Südamerikanisches Spekulationsobjekt: Ackerland.
       
       BUENOS AIRES taz | Die argentinische Regierung will dem Verkauf von Land an
       ausländische Personen und vor allem an finanzkräftige Multis und
       Investmentfonds einen Riegel vorschieben.
       
       Am späten Mittwoch sollte der Senat eine Gesetzesvorlage von Präsidentin
       Cristina Kirchner verabschieden, die den "Schutz des nationalen
       Hoheitsgebiets beim Eigentum, Besitz oder Teilhabe an landwirtschaftlichen
       Ländereien" vorsieht. Ein Ja des Gremiums galt als sicher, da die Regierung
       die Mehrheit stellt; das Abgeordnetenhaus hat bereits zugestimmt.
       
       Weltweit kaufen immer mehr reiche Staaten, aber auch Hedgefonds und andere
       Anleger fruchtbares Ackerland in anderen Staaten, um den
       Nahrungsmittelnachschub für die eigene Bevölkerung zu sichern, Anbauflächen
       für sogenannte Energiepflanzen zu generieren - oder auch um damit zu
       spekulieren.
       
       In Argentinien befinden sich bereits zehn Prozent des Hoheitsgebiets in
       ausländischen Händen, berichtet die Ernährungs- und
       Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, FAO.
       
       ## Land als nicht erneuerbaren Ressource
       
       Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig nicht mehr als 15 Prozent der
       ländlichen Fläche in ausländisches Eigentum übergehen dürfen. Die
       Obergrenze für einzelne ausländische Käufer soll bei 1.000 Hektar
       landwirtschaftlicher Fläche liegen. Das Gesetz gilt nicht rückwirkend.
       
       Um die von Argentinien unterzeichneten internationalen
       Investitionsschutzabkommen nicht zu verletzen, wird der Erwerb von Land
       zukünftig nicht mehr als Investition, sondern als Kauf einer "nicht
       erneuerbaren Ressource" definiert.
       
       Vorgesehen ist die Schaffung einer zentralen, nationalen Katasteramtes. Die
       vorhandenen Register auf Provinz- und Gemeindeebene sind nicht selten
       lückenhaft. "Wir wissen nicht, welche die Firmen heute beispielsweise
       Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen sind, und wenn es sich um
       Aktiengesellschaften handelt, welche konkreten Personen die Anteile
       halten", so Justizminister Julio Alak.
       
       ## Filz aus Politik, Wirtschaft, Großgrundbesitz und Justiz
       
       Allerdings gibt es schon jetzt Streit zwischen der Zentralregierung und den
       Provinzen darüber, was landwirtschaftliche Nutzflächen sind. Unklar ist
       auch, ob das Gesetz die Verfügung über natürliche Ressourcen berührt. Die
       gehören in Argentinien verfassungsrechtlich den Provinzen, in denen sie
       sich befinden. Und dort hat der Filz aus Politik, Wirtschaft,
       Großgrundbesitz und Justiz kein großes Interesse daran, dass die Regierung
       in Buenos Aires die Eigentumsverhältnisse überprüft.
       
       Und es gibt auch Möglichkeiten, das Gesetz legal zu umgehen. So hatte die
       Provinz in Patagonien mit der chinesischen Staatsfirma Heilongjiang
       Beidahuang Nongken Group ein Investitionsabkommen über 1,5 Milliarden
       Dollar vereinbart. Danach stellt die Provinz dem Agrarkonzern 330.000
       Hektar Land zur Verfügung, der dafür ein Bewässerungssystem anlegt, eine
       Ölraffinerie errichtet und die Hafenanlagen bei San Antonio Oeste ausbaut.
       
       Im Gegenzug haben die Chinesen 20 Jahre lang das Vorrecht, alles zu kaufen
       und nach China zu exportieren, was auf den 330.000 Hektar geerntet wird.
       Dies wird zu einem Großteil Soja sein. Der Oberste Gerichtshof der Provinz
       hat das Abkommen im Dezember 2011 zwar vorläufig außer Kraft gesetzt, und
       derzeit ist offen, ob es umgesetzt wird. Es zeigt jedoch die Richtung an,
       in die künftige Vereinbarungen mit ausländischen Investoren gehen könnten.
       
       21 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jürgen Vogt
       
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