# taz.de -- Landgericht Düsseldorf pro Samsung: Rückschlag für Apple im Designstreit
       
       > Bei den weltweiten Prozessen um das Design des iPad droht Apple in
       > Düsseldorf eine Niederlage. Es geht um den für den deutschen Markt
       > abgewandelten Tabletcomputer 0.1 N.
       
 (IMG) Bild: Zum Verwechseln ähnlich? Tablet-Computer von Apple und Samsung.
       
       DÜSSELDORF dpa | Dem US-Computerriesen Apple droht eine Schlappe im
       Design-Streit mit Samsung um die Tablet-Computer beider Konzerne. Das
       Düsseldorfer Landgericht zeigte sich am Donnerstag nach vorläufiger
       Auffassung nicht bereit, auch das Samsung Galaxy Tab 10.1 N zu verbieten.
       
       Die von den Koreanern im Vergleich zum Vorgänger 10.1 vorgenommenen
       Änderungen seien entscheidend, urteilte das Gericht. Das 10.1 N sei damit
       ausreichend weit entfernt vom Geschmacksmuster, das Apple für sein iPad
       hinterlegt habe.
       
       Der etwas breitere Rahmen und das größere Hersteller-Logo des 10.1 N seien
       "etwas, was sofort ins Auge fällt", sagte die Vorsitzende Richterin Johanna
       Brückner-Hofmann. Damit sei das Samsung-Gerät nicht mehr im Schutzbereich
       des iPad-Designs. Nach dem bundesweiten Verkaufsverbot für das 10.1 von
       Samsung war Apple auch gegen das leicht veränderte Nachfolgemodell 10.1 N
       vorgegangen.
       
       "Letztlich ist doch das Gesamt-Design gleichgeblieben", argumentierte der
       Apple-Anwalt. "Wenn jemand schon einen Tablet-Computer im gleichen Markt
       und Preissegment anbieten will, muss sich das Gerät doch hinreichend
       unterscheiden."
       
       ## Herkunftstäuschung?
       
       Doch das Gericht zeigte sich davon nicht überzeugt: "Die Kammer sieht
       gleichwohl nicht, dass es zu einer Herkunftstäuschung kommt", beschied die
       Richterin. Besonders das große und allseits bekannte Samsung-Logo auf dem
       Nachfolge-Modell mache es von den Apple-Geräten hinreichend unterscheidbar.
       
       Doch der Apple-Vertreter wollte darin nur die "übliche Verletzer-Strategie"
       sehen: "Hat man sich mit dem Nachahmer-Modell erst auf dem Markt etabliert,
       kann man sich natürlich etwas vom Original entfernen." Letztlich betreibe
       Samsung nach wie vor Ruf-Ausbeutung.
       
       Samsung wehrte sich gegen die Vorwürfe: Apple versuche, den "kleinsten
       gemeinsamen Nenner" von Tablet-Computern einfach für sich zu beanspruchen:
       "Eine flache rechteckige Form mit vier abgerundeten Ecken." Die Form sei
       aber lediglich Ausdruck technisch sinnvoller Lösungen. Der Samsung-Anwalt
       führte eine ganze Reihe weiterer Geräte ins Feld um zu untermauern, dass
       das iPad keine derart einzigartige Neuschöpfung sei: Vom Joojoo-Pad bis zum
       Crunch-Pad.
       
       ## Entscheidung am 31. Januar
       
       Samsung berief sich am Donnerstag auch auf ein älteres US-Patent für einen
       dem iPad ähnlichen Monitor. Damit sei der Schutz für das iPad-Design
       mindestens eingeschränkt. Die Apple-Anwälte wiesen dies zurück: Das
       US-Patent beziehe sich auf eine gänzlich andere Produkt-Gattung. Außerdem
       sei das US-Patent erst 13 Tage vor dem Schutzantrag für das iPad-Design
       veröffentlicht worden. Damit habe man nicht mehr rechtzeitig von dem Patent
       Notiz nehmen können.
       
       Apple hatte sich im Jahr 2004 das Design seines Tablet-Computers in Europa
       als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Die Prozesse in
       Düsseldorf sind Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung
       um den Milliardenmarkt der Tablet-Computer. Dabei geht es auch um die
       erbittert umkämpfte Vorherrschaft der Betriebssysteme Apple iOS und
       Android.
       
       Nach dem bundesweiten Verkaufsverbot für das Gerät 10.1 hatte Samsung nur
       für den deutschen Markt den äußerlich leicht abgeänderten Nachfolger 10.1 N
       herausgebracht. Der Streit um den Vorgänger 10.1 wird derweil weiter vor
       dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen. Dort versucht Apple, das
       Verbot für das Samsung 10.1 auf Europa auszudehnen. Das Oberlandesgericht
       will seine Entscheidung am 31. Januar verkünden.
       
       22 Dec 2011
       
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