# taz.de -- Verkauf mehrerer i-Phone-Modelle verboten: Im Auge des Patentsturms
       
       > Motorola hat einen Patentstreit gegen Apple gewonnen. Nun können deutsche
       > Kunden mehrere Modelle der iPhones und iPads nicht mehr kaufen.
       
 (IMG) Bild: Nur noch offline zu kaufen: das Iphone 3G.
       
       MANNHEIM/BERLIN dpa | Die deutschen Verbraucher bekommt den Patentkrieg in
       der Mobilfunk-Branche zu spüren: Apple hat nach einem Urteil zu Gunsten des
       Konkurrenten Motorola den Online-Verkauf im mehrerer Modelle seiner iPhones
       und iPads im deutschen Apple-Store gestoppt. Sie sind aber weiterhin im
       stationären Handel und bei anderen Online-Händlern erhältlich.
       
       Es ist schon das zweite Mal, dass die deutschen Verbraucher von den
       Patentstreitereien behindert werden. Wegen Klagen von Apple darf seit
       Sommer das Samsung-Tablet Galaxy Tab 10.1 nicht in Deutschland verkauft
       werden.
       
       Betroffen von dem Online-Verkaufsstopp sind die älteren iPhone-Modelle 3G,
       3GS und 4 sowie alle UMTS-Modelle des iPad-Tablets. Die WLAN-iPads werden
       hingegen weiterhin verkauft. "Auch wenn einige iPad- und iPhone-Modelle
       derzeit nicht in unserem Online-Store in Deutschland verfügbar sind,
       dürften Kunden kein Problem haben, diese Geräte in unseren Stores oder bei
       autorisierten Händlern zu finden", betonte ein Apple-Sprecher.
       
       Der Verkaufsstopp ist die Folge eines Urteils von Dezember, bei dem das
       Landgericht Mannheim die Verletzung eines Motorola-Patents durch Apple
       festgestellt hatte. Motorola hatte dabei ein Technologie-Patent ins Feld
       geführt (Europäische Patentnummer 1010336 B1), das zum Grundstock des
       GPRS-Datenfunkstandards gehört.
       
       Apple bekräftigte am Freitag, die Entscheidung kippen zu wollen. Motorola
       erwirkte am Freitag zudem ein weiteres Patenturteil gegen Apple vor dem
       Landgericht Mannheim. In diesem Fall warf Motorola Apple vor, mit dem
       Online-Speicherdienst iCloud und den Geräten, die darauf zurückgreifen, ein
       älteres Technik-Patent zu verletzen.
       
       ## Google gegen Apple
       
       In beiden Fällen richten sich die Urteile gegen die irische Tochter Apple
       Sales International, was den Stopp der Online-Verkäufe im Apple-Store
       erklärt. Beim neuen iPhone 4S hat Apple zum Teil andere Zulieferer, die
       breitere Patentlizenzen haben. Daher ist das aktuelle iPhone-Modell von dem
       Verkaufsverbot nicht betroffen.
       
       Apple gehe gegen die Verfügung vor, weil es Motorola mehrfach abgelehnt
       habe, das in Frage stehende Patent zu akzeptablen Bedingungen zu
       lizenzieren, obwohl es bereits vor sieben Jahren zu einem sogenannten
       Industrie-Patent erklärt worden sei. Apple vertritt die Ansicht, dass
       Motorola gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Nutzung des Patents auch
       Konkurrenten zu fairen Konditionen zugänglich zu machen.
       
       Die Verfahren in Deutschland sind Teil eines groß angelegten
       Patentkonflikts in der Mobilfunk-Branche, bei dem besonders oft Hersteller
       von Geräten mit dem Google-Betriebssystem Android im Visier stehen. Google
       vermarktet die Plattform als offen und lizenzfrei, im Smartphone-Markt ist
       Android inzwischen klarer Marktführer. Der im Oktober verstorbene
       Apple-Chef Steve Jobs warf Google vor, Android von Apples iPhone-System iOS
       abgekupfert zu haben und trat deswegen einen Patentkrieg los.
       
       Die Auseinandersetzung mit Motorola ist besonders interessant: Google ist
       gerade dabei, den Mobilfunk-Pionier für 12,5 Milliarden Dollar zu
       übernehmen. Das erklärte Ziel dabei ist, das Patent-Arsenal hinter Android
       zu stärken. Bei Motorola liegen tausende grundlegende Technologie-Patente.
       Die Regulierer haben bisher aber noch kein grünes Licht für die Übernahme
       gegeben. Viele der Motorola-Patente gehören zum Grundstock von Standards
       und müssen daher zu besonderen Konditionen lizenziert werden.
       
       3 Feb 2012
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Design-Streit zwischen Apple und Samsung: Verwechslung ausgeschlossen
       
       Die Klage von Apple ist abgewiesen: Das Samsung Galaxy Tab 10.1N darf
       weiter in Deutschland verkauft werden. Das Galaxytab 7.7 dagegen nicht und
       zwar europaweit.
       
 (DIR) Patentstreit in USA: Apple, Samsung, RIM – alle verklagt
       
       Die US-Technologiefirma Graphics Property Holdings mag offensichtlich keine
       kleinen Schritte. Sie verklagt kurzerhand fast alle Großunternehmen der
       Smartphone-Branche.
       
 (DIR) FBI veröffentlicht Steve-Jobs-Akte: LSD-Experimente und Kindesunterhalt
       
       1991 sollte Apple-Mitgründer Steve Jobs einen Beraterposten beim damaligen
       US-Präsidenten George Bush übernehmen. Aus der Zeit stammt eine jetzt
       veröffentlichte FBI-Akte.
       
 (DIR) Konkurrenz der Smartphones: Patentkrieg ohne Ende
       
       Der Rechtsstreit um Smartphone-Patente wird weltweit geführt. Es bekriegen
       sich: Motorola, Apple, HTC, Samsung und eine Firma, die dezent im
       Hintergrund bleibt.
       
 (DIR) Patentstreit um Tablets: Samsung unterliegt der iKonkurrenz
       
       Das aktuelle Galaxy-Modell von Samsung darf nach der Klage von Apple in
       Deutschland nicht verkauft werden. Der Kampf um die Beherrschung des
       Tablet-Marktes geht in die nächste Runde.
       
 (DIR) Landgericht Düsseldorf pro Samsung: Rückschlag für Apple im Designstreit
       
       Bei den weltweiten Prozessen um das Design des iPad droht Apple in
       Düsseldorf eine Niederlage. Es geht um den für den deutschen Markt
       abgewandelten Tabletcomputer 0.1 N.
       
 (DIR) Patentstreit der Tablet-Anbieter: Rückschlag für Apple in Australien
       
       Das von Apple erwirkte Verkaufsverbot ist aufgehoben. Samsung darf seinen
       Galaxy-Tablet-Computer in Australien verkaufen. Eine Niederlage für Apple,
       aber der Patentkrieg geht weiter.