# taz.de -- Verurteilungen im Fall "kino.to": Vierte Haftstrafe verhängt
       
       > Ein 46-jähriger kino.to-Mitarbeiter ist zu drei Jahren und fünf Monaten
       > Haft verurteilt worden. Er soll einen Server betrieben haben, auf dem
       > tausende Raubkopien gespeichert waren.
       
 (IMG) Bild: Wer aktuelle Spielfilme sehen will, muss ins Kino.
       
       LEIPZIG taz/dpa | Am Mittwoch wurde in Leipzig ein weiterer kino.to
       Mitarbeiter zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt, so die
       Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Der
       Richter habe sein Urteil damit begründet, dass der Angeklagte von Anfang an
       am Geschäftsmodell von kino.to beteiligt gewesen sei.
       
       Das ist bereits die vierte Verurteilung im Fall des Streamingportals
       kino.to, dem die illegale Verbreitung und Vervielfältigung von Spielfilmen
       vorgeworfen wird.
       
       Richter Winderlich begründete laut GVU sein Urteil damit, dass mit dem
       Begriff "vervielfältigen" der Gesetzgeber das "Herunterladen" gemeint habe.
       Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes finde beim
       Streaming statt: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen. Dies sei
       demzufolge eine sukzessive Vervielfältigung. Und auch jeder Nutzer von
       illegalen Streaming-Portalen müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine
       Vervielfältigungshandlung stehen könne. Bei kino.to seien demnach die
       Voraussetzungen für massenhafte Straftaten geschaffen worden, so
       Winderlich.
       
       Der am Mittwoch verurteilte 46-jährige Betreiber sei für die technische
       Betreuung von Internetrechnern im Ausland zuständig gewesen, so die GVU.
       Vor Gericht soll er geschäfliche Beziehungen seit 2002 zu dem
       Hauptbeschuldigten von kino.to zugegeben haben. Außerdem soll er einen
       Server betrieben haben, auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754
       unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert waren.
       
       Im kino.to-Fall waren im Dezember zuvor ein 33-jähriger Webdesigner zu
       einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, ein 27-jähriger Adminstrator zu
       einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und ein Mann aus Nordrhein-Westfalen
       zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
       
       23 Dec 2011
       
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