# taz.de -- Zivile Drohnen in Deutschland: Das Auge am Firmament
       
       > Bisher waren Polizeidrohnen nur beim Castor im Testeinsatz. Mit dem neuen
       > Luftverkehrsgesetz könnte ein regulärer Einsatz von Drohnen bevorstehen.
       
 (IMG) Bild: CDU-Politiker Schünemann und die Polizeidrohne, die beim Castor im Einsatz war.
       
       FREIBURG/BERLIN taz | "Überwachungsdrohnen am deutschen Himmel wären ein
       rechtsstaatlicher Albtraum", warnt Wolfgang Neskovic, Rechtsexperte der
       Linken im Bundestag. Er protestiert gegen die geplante Aufwertung
       "unbemannter Luftfahrtsysteme" im Luftverkehrsrecht.
       
       Anlass der Empörung ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung von Anfang
       Dezember. Damit sollen mehrere Bestimmungen im Luftverkehrsgesetz geändert
       werden - vor allem bei der Festlegung von Flughafengebühren. Nur zwei
       Paragrafen beschäftigen sich mit unbemannten Luftfahrtsystemen und führen
       sie als eigenständige Kategorie von Luftfahrzeugen ein - was die
       Voraussetzung weiterer Regelungen ist. So kann zum Beispiel der
       Verkehrsminister später per Verordnung die Zulassung bestimmter
       Drohnentypen regeln.
       
       Für Aufsehen sorgte der Einsatz einer Polizeidrohne beim Castortransport
       2010. Damals flog ein Flugkörper mit Propellern und einer Kamera über den
       Demonstranten. Angeblich habe es sich nur um einen Testeinsatz gehandelt,
       sagte das Innenministerium in Hannover. Es seien keine Demonstranten
       fotografiert worden, man habe mit der Drohne nur aus sechs bis 25 Metern
       Höhe kontrolliert, ob die Absperrungen der Polizei dicht sind. Laut FAZ
       wurden Drohnen inzwischen auch bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen,
       Sachsen und Hessen angeschafft.
       
       ## Spezielle Regelungen erforderlich
       
       Rechtlich gesehen gilt der Einsatz von Drohnen mit Kameras als
       Videoüberwachung. Diese ist heute schon zur Strafverfolgung, zur
       Gefahrenabwehr und zur Beobachtung von Demonstrationen unter
       unterschiedlichen Bedingungen erlaubt. Würde der Drohneneinsatz üblich,
       würden speziellere Regelungen erforderlich, vor allem zum Schutz von
       Unbeteiligten. Diese müssten dann in die Strafprozessordnung sowie die
       Polizei- und Versammlungsgesetze von Bund und Ländern eingefügt werden -
       nicht ins Luftverkehrsgesetz.
       
       Als der Bundestag den aktuellen Gesetzentwurf vor Weihnachten behandelte,
       war deshalb auch nicht von Drohnen und Überwachung die Rede. Nur Daniela
       Ludwig (CSU) verwies auf ein offenbar wachsendes Interesse der Industrie:
       Dahinter stecke "ein nicht zu unterschätzender Markt, der in Deutschland,
       dem Erfinderland, auch Unterstützung von politischer Seite erwarten kann".
       
       Wie viel staatliche Unterstützung der Entwicklung ziviler Drohnen zuteil
       wird, geht aus dem Bericht "Unbemannte Systeme" des Bundestagsbüros für
       Technikfolgenabschätzung vom Oktober hervor.
       
       Laut Bericht fördert das Forschungsministerium mit insgesamt 5,9 Millionen
       Euro etwa die Projekte Airshield und Sogro zum Einsatz von Drohnen im
       Katastrophenfall. Airshield, entwickelt unter anderem von den Unis
       Dortmund, Siegen und Paderborn, der TU Berlin sowie dem Siegener
       Unternehmen Microdrones, soll Giftgaswolken erfassen. Sogro unter der
       Beteiligung des Deutschen Roten Kreuzes, Siemens und diverser Universitäten
       soll bei Massenunglücken die Übersicht liefern.
       
       30 Dec 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) C. Rath
 (DIR) U. Winkelmann
       
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