# taz.de -- die wahrheit: Rumoren im Bad
       
       > Was passiert, wenn eine nicht geschlachtete Weihnachtsgans das Bad
       > blockiert, in der Wanne der Silvesterkarpfen dümpelt oder der unbenutzte
       > Weihnachtsbaum die Besenkammer versperrt?...
       
 (IMG) Bild: Misstrauisch beäugt die ungeschlachtete Weihnachtsgans den sehr späten Versuch, sie umzutauschen.
       
       ... Dann ist es höchste Zeit, über einen Umtausch nachzudenken! Doch kann
       man unbenutzte Tiere und Pflanzen einfach umtauschen? Da wird der Jurist
       nachdenklich den Kopf wiegen und darauf hinweisen, dass es ein
       Umtauschrecht für Lebewesen nicht gibt. Das gibt es noch nicht mal für
       Sachen, außer bei Onlinekäufen, und das gilt auch nur für 14 Tage. Die sind
       aber schon lange abgelaufen.
       
       Es fällt schon wieder etwas um im Bad, die Gans muss endlich weg! So eine
       Gans ist laut BGB seit 1990 ein Tier und keine Sache mehr und unterliegt
       seit dem 1. 1. 2002 der EU-Verkaufsgüterrichtlinie, die dem erfreuten
       Verbraucher eine Gewährleistungspflicht von sechs Monaten einräumt. Har!
       Wenn unsere Gans also einen wesentlichen Mangel aufweist, muss der
       Gänseverkäufer den Mangel beseitigen, für einen mängelfreien Ersatz sorgen
       oder uns das Geld zurückgeben. Mit Zins und Zinseszins! Und eine
       Weihnachtsgans, die unser Bad wochenlang belegt, ist ja wohl ein
       wesentlicher Mangel. Das ist schon eine Zumutung!
       
       Wie kann jetzt der Gänseverkäufer den gravierenden Mangel beseitigen?
       Natürlich kann er stillschweigend die Gans zurücknehmen, das Geld zahlen
       und fertig. Eventuell würden wir auch einen Goldklumpen akzeptieren, aber
       das ist eine andere Geschichte. Gewöhnlich wird der Gänseverkäufer aber
       herumzicken. Wir bieten ihm also an, eine mängelfreie Ersatzgans zu
       akzeptieren. Der gewissenlose Gänseschacherer muss zähneknirschend darauf
       eingehen, denn das Gesetz ist auf unserer Seite. Danke,
       EU-Verkaufsgüterrichtlinie!
       
       Der Verkäufer muss also eine Gans anschleppen, die als Weihnachtsgans
       tauglich ist, denn so lautete ja der ursprüngliche Kaufvertrag über die
       Gans in der Kammer. Ruhe, da drinnen! Doch unsere Forderung könnte den
       Viehhändler vor Probleme stellen, wenn er überhaupt noch Gänse hat, denn
       wir werden eine simple Frühjahrsgans keineswegs akzeptieren, es muss eine
       amtliche Weihnachtsgans sein! Was das Beste ist, gilt bei den ganzen
       Verhandlungen doch für den Verkäufertropf die Beweislastumkehr (har, har):
       Er muss beweisen, dass die Schuld für die mangelnde Eignung der Gans als
       Weihnachtsgans nicht bei ihm liegt. Wenn er nicht schon vor der Wucht des
       Begriffes Beweislastumkehr einknickt und stillschweigend zahlt, muss er
       beweisen, dass sein Produkt nicht schadhaft war (Ruhe im Bad!), wenn der
       Schaden nicht innerhalb der ersten sechs Monate aufgetreten ist.
       
       Ist er aber, Euer Ehren, nach Weihnachten fing das alles an. Und es gibt
       Zeugen! Die brauchen sich bloß an die Badezimmertür zu stellen, dann hören
       sie die Gans rumoren. Und das ist ein erheblicher Mangel, denn in der
       Nachweihnachtszeit sollte sie schlechtestenfalls in unserem Magen rumoren.
       
       Eine etwaige Ersatzgans wird der Weihnachtsganskäufer als unbillige
       Zumutung ablehnen, denn ein fremdes Tier im Bad ist unzumutbar.
       Gleichzeitig sollte eine Klage auf Erstattung der Futterkosten beim
       Geflügelhändler eintreffen, die den Standpunkt der Mangelhaftigkeit der
       erworbenen Gans unterstützt, denn nur eine mangelbehaftete Weihnachtsgans
       kann nach Weihnachten Futterkosten verursachen. Wenn die Futterkosten
       sprudeln, sollte unsere weitere Strategie darin bestehen, den möglichen
       juristischen Prozess bis zum nächsten Weihnachtsfest am Köcheln zu halten,
       denn dann können wir großzügig einlenken und die Weihnachtsgans wie geplant
       als Weihnachtsgans einsetzen.
       
       Blöd ist nur, dass solange das Bad blockiert ist. Aber da kann man nichts
       machen, selbst Weihnachtsgänse haben Menschenrechte!
       
       13 Jan 2012
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) die wahrheit: Der homosexuelle Mann
       
       … kann sich seine Vorfahren nicht aussuchen. Päpste sind darunter, Spinner
       und Diktatoren, und der eine oder andere König. Bei einem von ihnen,
       Friedrich II. von Preußen ...
       
 (DIR) die wahrheit: Bundeswurst Wulff
       
       Schwabinger Krawall: Dass der Hubsi die Türklingel nicht gehört hat, war
       kein Wunder, weil der Fernseher und die zwei Radios so laut aufgedreht
       waren...
       
 (DIR) die wahrheit: Ziegen jagen mit Veganern
       
       Neues aus Neuseeland: Es begann mit der Hochzeit unseres Freundes Steve.Der
       war Bioladenbesitzer und einst Veganer, aber erlegte aus Familientradition
       für sein Festmahl einen Hirsch...
       
 (DIR) die wahrheit: Die Kultursöldner
       
       Die schwarz-gelbe Koalition hat die Segel gestrichen voll. Sie will endlich
       die Beutezüge sozial-verwahrloster somalischer Aushilfspiraten auf
       deutschen Schiffen stoppen...