# taz.de -- Gericht stellt sich gegen Anleger: Ratlose T-Aktionäre
       
       > Manfred Krugs Werbung für die "T-Aktie" hat die Bürger viel Geld
       > gekostet. Die Sammelklage der Kleinanleger auf Schadenersatz hat nun
       > einen Dämpfer bekommen.
       
 (IMG) Bild: Großes Unternehmen mit großem Buchstaben auf dem Dach: die Firmenzentrale in Bonn.
       
       FRANKFURT/M. dpa/rtr | Bei den Börsengängen der Deutschen Telekom hätten
       sich die Anleger nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt bei
       Nichtverstehen des Börsenprospekts beraten lassen müssen.
       
       Man müsse trennen zwischen dem fachlichen Prospekt und der Werbung mit dem
       Schauspieler Manfred Krug, sagte am Mittwoch die Vorsitzende Richterin
       Birgitta Schier-Ammann im Anlegerschutz-Prozess gegen die Telekom. Das
       Gericht will seine endgültige Entscheidung am 25. April bekanntgeben.
       
       Der von 17.000 enttäuschten Kleinanlegern angegriffene Prospekt zum dritten
       Börsengang des früheren Staatsunternehmens im Jahr 2000 hätte auch nicht
       beliebig simplifiziert werden können, weil dies zu Ungenauigkeiten geführt
       hätte, sagte die Richterin. Mit dem Prospekt hätten auch institutionelle
       Anleger informiert werden müssen.
       
       Sie sei allerdings sicher, dass sich der Bundesgerichtshof als nächste
       Instanz noch einmal mit dem Wissenshorizont des durchschnittlichen Anlegers
       befassen müsse. Sie persönlich halte es für "fast unmöglich", juristische
       oder wirtschaftliche Komplexe in schriftlicher Form allgemeinverständlich
       zu formulieren. Das könne im persönlichen Gespräch leichter gelingen.
       
       ## Nächste Runde vor dem Bundesgerichtshof
       
       Das Gericht verhandelte zum 17. Mal in einem Musterprozess um die Klagen
       von rund 17.000 Kleinanlegern, die für erlittene Kursverluste rund 80
       Millionen Euro Schadensersatz verlangen. Sie halten der Telekom vor, zum
       von Krug stark beworbenen Börsengang im Verkaufsprospekt wissentlich
       falsche Angaben gemacht zu haben.
       
       Beide Seiten gehen unabhängig vom Frankfurter Urteil davon aus, dass der
       Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof weitergeführt wird. Die ersten
       Klagen um den Börsengang datieren aus dem Jahr 2001.
       
       Noch keine Stellung nahm der Senat zu den neuen Angriffspunkten zu globalen
       Haftungsrisiken, welche die Telekom vom Bund und der Staatsbank KfW
       übernommen hatte. Dorthin waren die Einnahmen aus dem Börsengang geflossen.
       Zudem soll die Beteiligung an dem US-Mobilfunker Sprint im Jahr 1999 im
       Prospekt um rund acht Milliarden Euro zu positiv dargestellt worden sein.
       Auch hierzu wollen die Richter noch weiter beraten.
       
       25 Jan 2012
       
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