# taz.de -- EGMR-Urteile zur Pressefreiheit: Caroline von Monaco zu Recht geknipst
       
       > Ein europäisches Gericht stärkt die deutsche Pressefreiheit: Ein Foto von
       > Caroline von Monaco durfte gedruckt werden. Ebenso das Bild eines
       > koksenden Schauspielers.
       
 (IMG) Bild: Wird nicht so gerne fotografiert: Caroline von Monaco.
       
       FREIBURG taz | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit zwei
       Urteilen die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt. So durfte über die
       Verhaftung eines bekannten Schauspielers berichtet werden. Zudem dürfen
       Fotos mit Caroline von Monaco dann gezeigt werden, wenn sie Diskussionen
       von öffentlichem Interesse bebildern.
       
       Im ersten Fall hatte die Bild-Zeitung über die Verhaftung des Schauspieler
       Bruno Eyron berichtet, der einst den RTL-Kommissar "Balko" darstellte.
       Eyron war 2004 auf dem Münchener Oktoberfest mit Kokain erwischt worden.
       Gegen den Bericht erwirkte Eyron ein Urteil, das dem Springer Verlag jede
       weitere Veröffentlichung des Artikels verbot. Das Recht Eyrons auf Achtung
       seines Privatlebens überwiege das öffentliche Interesse an der
       Berichterstattung. Alle deutschen Gerichte, einschließlich des
       Bundesverfassungsgerichts, bestätigten diese Linie.
       
       Die Beschwerde des Springer Verlags in Straßburg hatte nun aber Erfolg. Die
       Pressefreiheit sei hier unverhältnismäßig eingeschränkt worden; die
       Verhaftung habe in der Öffentlichkeit stattgefunden, Polizei und
       Staatsanwaltschaft hätten sie bestätigt. Die Berichterstattung sei korrekt,
       nicht reißerisch und nicht herabwürdigend gewesen.
       
       Eyron sei ein bekannter Schauspieler (was das Hamburger Landgericht
       bestritten hatte); wenn ausgerechnet ein Kommissar-Darsteller mit Drogen
       erwischt werde, sei das von öffentlichem Interesse. Außerdem habe Balko mit
       zahlreichen Interviews früher selbst das Licht der Öffentlichkeit gesucht
       und darin auch ein früheres Drogendelikt eingeräumt. Der Axel Springer
       Verlag erhält nun rund 18.000 Euro Schadenersatz.
       
       Die Entscheidung fiel mit 12 zu 5 Richterstimmen. Eine Minderheit der
       Richter hielt die Abwägung der deutschen Gerichte für korrekt. Das Urteil
       wird die Debatte neu anheizen, ob Straßburg sich bei widerstreitenden
       Grundrechtsinteressen zu sehr in die Abwägung der nationalen Gerichte
       einmische.
       
       ## Einstimmiges Urteil im Fall Caroline von Monaco
       
       Dagegen bestätigte der Gerichtshof in einem zweiten Fall die deutsche
       Rechtsprechung. Caroline von Monaco hatte die Veröffentlichung von Bildern
       aus dem Skiurlaub beanstandet. Deutsche Gerichte hatten den Abdruck aber
       gebilligt, weil sie einen Artikel zur Krankheit von Carolines Vater, dem
       inzwischen verstorbenen Fürst Rainier von Monaco, begleiteten. Die Frage
       war: Sollte Caroline Ski fahren, während ihr Vater zu Hause leidet? Dies
       sei eine Debatte von gesellschaftlicher Relevanz, so die deutschen
       Gerichte. Die Prinzessin hielt dies für einen dürren Vorwand.
       
       Der Gerichtshof billigte jedoch die deutsche Abwägung - auch weil in
       anderen Fällen der Abdruck von Caroline-Fotos verboten wurde, wenn sie nur
       der Unterhaltung dienten. Das Urteil fiel einstimmig. Wegen der
       grundsätzlichen Bedeutung hatte die 17-köpfige Große Kammer des
       Gerichtshofs entschieden.
       
       2004 hatte das Straßburger Gericht Deutschland gerügt, weil Prominente in
       ihrem Privatleben nicht genügend vor Paparazzi geschützt werden. Der
       Bundesgerichtshof hatte daraufhin 2007 den Promischutz vor Pressefotografen
       verbessert. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies 2008 – murrend –
       akzeptiert.
       
       Az. 39954/08 (Springer) Az. 40660/08 (Caroline)
       
       7 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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