# taz.de -- Verbot der Homo-Ehe gekippt: California Dreaming
       
       > Ein Berufungsgericht erklärt das kalifornische Referendum gegen die
       > Homoehe von 2008 für verfassungswidrig. Einer Minderheit Rechte zu
       > entziehen nutze keinem.
       
 (IMG) Bild: Schwule und Lesben feiern den kleinen Teilsieg auf den Straßen West Hollywoods.
       
       BERLIN taz | Etappensieg im Kampf um die Zulassung der Homoehe in
       Kalifornien: Die kleine Kammer des 9. Bundesberufungsgerichts hat am
       Dienstagabend entschieden, dass der Referendumsentscheid von 2008, der die
       Homoehe per Verfassungszusatz für unzulässig erklärte, verfassungswidrig
       ist. Mit zwei zu eins Richterstimmen bestätigte die Kammer damit ein Urteil
       niederer Instanz von 2010, allerdings mit anderer Begründung.
       
       Der inzwischen in den Ruhestand gegangene Richter Vaughn Walker hatte
       seinerzeit argumentiert, es verstoße grundsätzlich gegen den im 14.
       Verfassungszusatz festgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz, Schwulen
       und Lesben das Recht auf Ehe zu verweigern.
       
       Darüber sagten die Richter jetzt gar nichts aus, sie urteilten lediglich,
       das Referendum über die "Proposition 8" mit dem Ziel, das damals gerade
       erst vor wenigen Monaten eingeführte Recht auf Homoehe wieder abzuschaffen,
       verstoße gegen die Verfassung. "Proposition 8 hat keinen anderen Zweck und
       Effekt, als den Status und die Menschenwürde von Schwulen und Lesben in
       Kalifornien herabzusetzen", sagten die Richter.
       
       Niemandem entstünde ein erkennbarer Nutzen, wenn dieser Personengruppe
       Rechte entzogen würden. Daher verstoße die Gesetzesinitiative, die 2008 mit
       52 zu 48 Prozent angenommen worden war, gegen die Verfassung. Auch das
       gegen Walkers Urteil ins Feld geführte Argument, der Richter sei befangen
       gewesen und habe erst nach dem Urteil bekannt gegeben, dass er selbst seit
       zehn Jahren in einer homosexuellen Beziehung lebe, ließen die Richter nicht
       gelten.
       
       ## Schlechte Chancen für den Fall vor dem Obersten Gerichtshof
       
       Die Befürworter der Proposition 8 kündigten an, gegen das Urteil Berufung
       einzulegen. Unklar war allerdings zunächst, ob sie Rechtsmittel vor der
       großen 9-köpfigen Kammer des Berufungsgerichts einlegen oder unmittelbar
       versuchen, den Fall vor den Obersten Gerichtshof der USA zu bringen.
       Rechtsexperten sind allerdings der Ansicht, dass der Fall geringe Chancen
       hätte, vom Obersten Gerichtshof angenommen zu werden, weil sich das Urteil
       nur unmittelbar auf Kalifornien bezieht und die zu klärenden Rechtsfragen
       nicht von nationaler Bedeutung sind.
       
       Seit Jahren wird erwartet, dass der Oberste Gerichtshof irgendwann ein
       Grundsatzurteil über die Homoehe fällen wird. Dabei dürfte die politische
       Zusammensetzung des Gerichts eine große Rolle spielen. Dort sitzen derzeit
       fünf konservative und vier liberale Richter. In diesem speziellen Fall gilt
       allerdings Richter Anthony M. Kennedy als Zünglein an der Waage. Er hatte
       1996 ein Urteil begründet, mit der er Gesetzesinitiativen in Colorado als
       verfassungswidrig ächtete, die zum Ziel hatten,
       Antidiskriminierungsprogramme gegen Homosexuelle zu kippen. Aus dem Urteil
       hatten die kalifornischen Richter jetzt ausgiebig zitiert.
       
       Zwar feierten Schwulen- und Lesbenorganisationen das Urteil vom Dienstag
       als Erfolg. Unmittelbar aufgehoben ist das Verbot der Homoehe damit aber
       noch nicht. Bis zum Ablauf der Berufungsfrist bleibt das Verbot in jedem
       Fall in Kraft.
       
       8 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernd Pickert
       
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