# taz.de -- Homosexuelle in St. Petersburg: Propaganda ab sofort verboten
       
       > In St. Petersburg ist "Propaganda für Homosexualität" ab jetzt eine
       > Straftat. Was Propaganda ist, entscheidet die Behörde im Einzelfall.
       > Oppositionelle sind empört.
       
 (IMG) Bild: Ob das schon Propaganda wäre?
       
       ST. PETERSBURG afp | Trotz heftiger Proteste von Homosexuellen hat das
       Stadtparlament in St. Petersburg ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, das
       „Propaganda für Homosexualität“ unter Strafe stellt.
       
       26 Abgeordnete in Russlands zweitgrößter Stadt stimmten am Mittwoch in
       dritter und letzter Lesung für das Gesetz, nur fünf votierten dagegen. Wer
       künftig „in öffentlichen Aktionen“ vor Minderjährigen über Homo-, Bi- und
       Transsexualität aufklärt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu einer
       Million Rubel (rund 26.000 Euro) rechnen.
       
       Die Homosexuellenbewegung kritisiert das Gesetz als hochgradig gefährlich,
       weil die Auslegung von „Propaganda“ allein im Ermessen der Behörden liege.
       Die Behörden könnten nicht darüber entscheiden, „was Propaganda und was
       Lebensstil ist“, sagte Olga Galkina von der liberalen Oppositionspartei
       Jabloko, die das Gesetz als „beschämend“ bezeichnete. Auch die Abgeordneten
       ihrer Partei hatten mit einer Ausnahme für das Gesetz gestimmt. Auch
       Stadtgouverneur Georgi Poltawtschenko stellte sich klar hinter die
       Initiative.
       
       Die Initiatoren wollen eine ähnliche Regelung nun auch landesweit einführen
       und das Parlament in Moskau darüber abstimmen lassen. „Kein einziges Wort“
       in dem Gesetz verstoße gegen russisches Recht, sagte der Abgeordnete Witali
       Milonow, der der Regierungspartei Einiges Russland angehört.
       
       In Deutschland sprach die Linken-Bundestagsabgeordnete Barbara Höll von
       einem „Angriff auf die elementaren Grundrechte von sexuellen Minderheiten
       in ganz Russland“. Es handele sich um ein „Verdachtsgesetz“, weil die
       Behörden künftig einen „Aufruf zum Christopher-Street-Day, einen schwulen
       Party-Flyer und auch die HIV-Prävention“ mit Strafen belegen könnten.
       
       1 Mar 2012
       
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