# taz.de -- Flüchtlingskind in Mecklenburg-Vorpommern: Mariam kann auf eine Wohnung hoffen
       
       > Die achtjährige Mariam muss in einem Flüchtlingsheim leben, obwohl sie
       > krank ist. Die Regierung in Mecklenburg-Vorpommern will ihr nun eine
       > Wohnung organisieren.
       
 (IMG) Bild: Mutter und Tochter hätten längst außerhalb des Heims untergebracht werden müssen.
       
       HAMBURG taz | Das CDU-regierte Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns
       will doch im Fall Mariam Blal tätig werden. Die taz hatte [1][am 11.
       Februar berichtet], dass das kranke achtjährige Mädchen seit der Geburt im
       Flüchtlingsheim lebt – obwohl nach Gesetzeslage auch eine Unterbringung in
       einer Wohnung möglich wäre.
       
       Man sei dabei, den Fall eingehend zu prüfen. "Da muss was passieren, aber
       schnellstens", sagte Roland Vogler-Wander, stellvertretender
       Ministeriumssprecher, nach mehrfacher Nachfrage schließlich der taz. "Wir
       werden für sie eine Wohnung suchen, ganz einfach."
       
       Mariam lebt mit ihrer algerischen Mutter Sara in einem 18 Quadratmeter
       großen Zimmer im Flüchtlingslager in Parchim, Küche und Bad teilen sie sich
       mit anderen Bewohnern. Vor zwei Jahren wurde dem Mädchen eine Epilepsie
       diagnostiziert. Der zuständigen Parchimer Ausländerbehörde liegen zwei
       ärztliche Gutachten mit der Bitte um eine dezentrale Unterbringung vor.
       
       Die Behörde weigerte sich bisher, Mutter und Tochter in einer Wohnung
       unterzubringen. Denn die Mutter sei 2002 straffällig geworden, als sie sich
       falsche Ausweispapiere besorgt habe. 2001 wurde der Asylantrag der Mutter
       abgelehnt, seitdem werden sie und ihre Tochter geduldet.
       
       "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes
       vorrangig zu berücksichtigen" steht in der UN-Kinderrechtskonvention. Die
       schwarz-gelbe Bundesregierung hatte 2010 die Konvention auch beim
       Ausländerrecht akzeptiert. Seither muss auch das Wohl von
       Flüchtlingskindern eigentlich vor allem anderen berücksichtigt werden.
       
       "Mariam kann nichts für die Fehler ihrer Mutter", sagte Ulrike Seemann-Katz
       vom mecklenburgischen Flüchtlingsrat. "Straftaten sind von Belang. Aber das
       Wohl des Kindes ist vorrangig." Mutter und Tochter hätten längst dezentral
       untergebracht werden müssen. "Das fordern wir weiterhin." Im Bundesland
       gebe es viele leere Wohnungen, so Seemann-Katz.
       
       ## "Dutzendfacher Verstoß"
       
       Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Asylbewerbern und Geduldeten
       bildet in Mecklenburg-Vorpommern das Flüchtlingsaufnahmegesetz von 1994. Es
       schreibt grundsätzlich die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften vor.
       Ausnahmen kann es aus "medizinischen Gründen" geben, besagt ein Erlass von
       1997.
       
       In ihrem letzten Gutachten vom Dezember 2010 hatte Mariams Ärztin gebeten,
       "die Wohnsituation der Patientin kritisch zu überdenken und sie dauerhaft
       in einer passenderen Wohnung unterzubringen". Denn im Heim sei es bis weit
       in die Nacht hinein laut, ein Schlafdefizit aber erhöhe das Risiko
       epileptischer Anfälle. Mariam Blal wirke chronisch übermüdet und erschöpft.
       
       Heiko Kauffmann von Pro Asyl spricht sogar von einem "dutzendfachen
       Verstoß" gegen die Kinderrechtskonvention. Das Recht auf Gleichbehandlung
       sowie auf Gesundheit und Privatsphäre seien bei Mariam nicht eingehalten
       worden. "Wenn die Bundesregierung es ernst meint mit der Konvention, muss
       sie sie im Grundgesetz verankern", sagte Kauffmann. Nur so gebe es eine
       Chance, die zuständigen Ämter zum Umdenken zu bewegen.
       
       "Ja, vielleicht hat in diesem Fall die Ausländerbehörde ihren
       Ermessensspielraum falsch ausgelegt", sagt jetzt auch Vogler-Wander. Der
       zuständige Landkreis sei jetzt zu einer unverzüglichen Stellungnahme
       aufgefordert worden. "Konsequenzen muss der Leiter der Ausländerbehörde
       aber nicht befürchten", sagte Vogler-Wander.
       
       Grüne und Linkspartei haben nun die schwarz-rote Landesregierung erneut
       aufgefordert, das Flüchtlingsaufnahmegesetz zu ändern. Aus dem
       Innenministerium heißt es jedoch, das Gesetz sei in Ordnung. Es müssten nur
       alle Ausnahmefälle richtig berücksichtigt werden. "Mariam Blal ist ein
       trauriger Einzelfall", sagte Vogler-Wander. Die Linksfraktion will das nun
       genau wissen. Sie hat angekündigt, die Landesregierung zu fragen, wie viele
       Kinder in Flüchtlingsheimen leben, aber krank sind.
       
       15 Feb 2012
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Emilia Smechowski
       
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