# taz.de -- Mariam Blal erhält Aufenthaltserlaubnis: Wie ein Jackpot für Mariam
       
       > Das kranke Flüchtlingskind Mariam Blal und ihre Mutter erhalten eine
       > Aufenthaltserlaubnis. Das bedeutet Reisefreiheit in ganz Deutschland,
       > Arbeit und eine eigene Wohnung.
       
 (IMG) Bild: Darf jetzt in Deutschland bleiben: Mariam Blal.
       
       HAMBURG taz | Der Fall der achtjährigen Mariam Blal, die seit ihrer Geburt
       im Flüchtlingslager in Mecklenburg-Vorpommern lebt und an einer Epilepsie
       leidet, hat ein Ende. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilte
       nun ein Abschiebungsverbot für ihr Herkunftsland Algerien. Mit diesem
       Bescheid erhalten beide innerhalb weniger Tage automatisch eine
       Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde.
       
       Die taz hatte am 11. Februar über Mariam Blal berichtet, die trotz ihrer
       schweren Erkrankung von der Ausländerbehörde im Flüchtlingslager in Parchim
       untergebracht wird – obwohl laut aktueller Gesetzeslage in
       Mecklenburg-Vorpommern auch eine Unterbringung in einer Wohnung möglich
       wäre.
       
       Nach Bekanntwerden des Falls hatte das CDU-regierte Innenministerium
       angekündigt, dafür zu sorgen, dass „etwas passieren werde“. Thomas Wanie,
       Anwalt der Kleinfamilie, sagt: „Über zehn Jahre ist absolut nichts
       passiert. Es ist schon ärgerlich und irgendwie zynisch, dass erst gehandelt
       wird, wenn ein Schicksal der breiten Öffentlichkeit bekannt ist. Dann geht
       alles plötzlich ganz schnell.“
       
       In dem Bescheid über das Abschiebungsverbot, der der taz vorliegt, heißt es
       zur Begründung, „dass Sara Blal aufgrund ihrer unehelich im Bundesgebiet
       geborenen Tochter im Falle einer Rückkehr nach Algerien geächtet würde und
       keinerlei Möglichkeit der sozialen Reintegration hätte.“ Mariams Geburt
       liegt mittlerweile acht Jahre zurück.
       
       ## Zu zweit auf 18 Quadratmeter
       
       Sie und ihre Mutter wurden jahrelang in Deutschland nur geduldet. Noch
       leben sie weiterhin in ihrem 18 Quadratmeter großen Zimmer im
       Flüchtlingslager, Küche und Bad teilen sie sich mit anderen Bewohnern. Die
       zuständige Ausländerbehörde weigerte sich bisher – trotz zweier ärztlicher
       Gutachten mit der Bitte um dezentrale Unterbringung – die beiden in einer
       Wohnung unterzubringen. Opposition, Flüchtlingsrat und Pro Asyl
       kritisierten das Vorgehen der Behörde scharf: Der Fall verstoße in mehreren
       Punkten gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
       
       Die kommende Aufenthaltserlaubnis ist für Mutter und Tochter Blal nun wie
       ein Jackpot: Sie dürfen sich in der Bundesrepublik frei bewegen, Sara Blal
       hat freien Zugang zum Arbeitsmarkt, bis sie einen Job findet, steht ihr der
       Hartz-IV-Regelsatz zu, vom Jobcenter wird den beiden eine Wohnung gestellt.
       „Ich glaube das nicht“, sagt Sara Blal. „Erst, wenn wir aus dem Lager hier
       raus sind, kann ich wieder ruhig schlafen.“ Sie will mit ihrer Tochter
       Mariam nun nach Hamburg ziehen.
       
       4 Mar 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Emilia Smechowski
       
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