# taz.de -- Wulff nach dem Rücktritt: Nicht mehr immun
       
       > Mit dem Rücktritt Wulffs endet auch sein Schutz vor Strafverfolgung. Der
       > Weg für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist frei.
       
 (IMG) Bild: Da geht er, der Bürger Christian Wulff.
       
       BERLIN/FREIBURG taz | Vier Staatsanwälte in Hannover, zwei Frauen und zwei
       Männer, haben den letzten Anlass zum Rücktritt von Bundespräsident
       Christian Wulff (CDU) gegeben. Am Donnerstagabend beantragten sie beim
       Bundestag die Aufhebung von Wulffs Immunität, damit sie gegen ihn wegen
       Vorteilsannahme ermitteln können. Gute zwölf Stunden später trat Wulff
       zurück.
       
       Die Aufhebung ist jetzt nicht mehr nötig. Ohne Amt hat Wulff auch keine
       Immunität mehr, denn diese schützt den Amtsinhaber vor willkürlicher
       Strafverfolgung. Ob man mit dieser Reaktionskette gerechnet habe, will der
       Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, Jürgen Lendeckel, nicht sagen:
       Den Rücktritt kommentiere man nicht.
       
       Wochenlang standen die Ermittler der zuständigen Korruptionsabteilung unter
       Druck, weil sie mit einem Verfahren zögerten. Kritik kam von Politikern wie
       Staatsrechtlern, Bürger sandten wütende E-Mails und erstatteten über 100
       Strafanzeigen.
       
       Den Ermittlern geht es jetzt darum, ob Wulff als niedersächsischer
       Ministerpräsident von dem Filmproduzenten David Groenewold "Vorteile" als
       Gegenleistungen für eine Landesbürgschaft an eine Groenewold-Firma
       angenommen hat. Sie müssen beweisen, dass Groenewold Wulff etwas geschenkt
       und nicht nur ausgelegt hat, sowie eine Verbindung zwischen Geschenk und
       Bürgschaft nachweisen.
       
       Vorteilsannahme ist wie Bestechlichkeit ein Korruptionsdelikt. In beiden
       Fällen geht es um persönliche Vorteile, die ein Amtsträger für
       Amtshandlungen erhält. Bei Bestechlichkeit ist die Amtshandlung
       rechtswidrig. Bei Vorteilsannahme ist die Amtshandlung zwar korrekt, aber
       auch dafür darf man sich nicht belohnen lassen. Bis zu drei Jahre Haft
       drohen bei einer Verurteilung.
       
       ## Ein "dienstlich-privates" Verhältnis
       
       Für die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens genügt ein Anfangsverdacht.
       Das heißt, es muss tatsächliche Anhaltspunkte geben, dass eine Straftat
       vorliegt. Nach dem Legalitätsprinzip muss dann aber auch ermittelt werden.
       Im Fall Wulff waren vor allem Medienberichte über das "dienstlich-private
       Verhältnis" zu Groenewold der Auslöser, wie Lendeckel es nennt.
       
       Anklage wird die Staatsanwaltschaft erst erheben, wenn sie eine
       Verurteilung für wahrscheinlich hält. Wenn nicht, stellt sie das Verfahren
       ein - das ist meist der Fall. Und bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung
       gilt Wulff ohnehin als unschuldig.
       
       Der Oberstaatsanwalt, der die Ermittlungen jetzt führt, will sich weder
       äußern noch namentlich genannt werden. Mit Warnungen vor einem
       "Vertrauensverlust in die Lauterbarkeit der Entscheidungsträger" durch
       Korruption hat sich der 41-Jährige schon 2006 auf einer Tagung zu Wort
       gemeldet.
       
       Korruptionstäter beschrieb er als meist gut situierte Männer, Aufsteiger
       ohne Unrechtsbewusstsein. Und als Motive nannte er abnehmende
       Identifikation mit dem Dienstherrn, den Kitzel der Macht sowie Gier.
       
       17 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) T. Havlicek
 (DIR) C. Rath
       
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