# taz.de -- Polizeigewalt in Bayern: Eine Familie gegen die Staatsmacht
       
       > Eine Familie wird von Polizisten verprügelt. Doch nun steht sie vor
       > Gericht. Das Verfahren gegen die Beamten dagegen stellte die
       > Staatsanwaltschaft ein.
       
 (IMG) Bild: Das Ehepaar E. bespricht sich mit seinem Anwalt.
       
       MÜNCHEN taz | Der erste Prozesstag endete unerwartet schnell. Nach einer
       Stunde vertagt Richter Ralph Burkhard die Verhandlung. Der Verteidiger der
       angeklagten Familie E. hatte die Einstellung des Verfahrens beantragt. Sein
       Argument: Sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft hätten durch Art und
       Weise der Ermittlungen gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens und der
       Unschuldsvermutung verstoßen. Auch sonst ist der Fall ungewöhnlich - und
       womöglich exemplarisch für das Vorgehen der Polizei in Bayern.
       
       Ein ehemaliger Polizeibeamter, seine Ehefrau, die gemeinsame Tochter und
       deren Ehemann sind angeklagt, Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet und
       einen Polizisten verletzt zu haben. Doch Josef und Aloisia E. (67 und 62)
       sowie deren Tochter Sandra B. und deren Ehemann Anton (beide 36) stellen
       den Fall ganz anders dar:
       
       Im November 2010 suchten zwei Zivilbeamte in einem Mietshaus in Schechen,
       im oberbayerischen Landkreis Rosenheim, das Josef und Aloisia E. gehört,
       nach einem Mann. Als die Beamten den Namen des Gesuchten nicht auf dem
       Klingelschild finden, befragten sie eine Bewohnerin des Hauses - die
       angeklagte Tochter Sandra B. Die erklärte, der Gesuchte wohne nicht mehr in
       dem Haus, und verlangte die Dienstausweise der beiden Männer. Die Situation
       spitzt sich zu, Sandra B.s Mann Anton kommt dazu, schließlich ihre Eltern.
       Über den weiteren Verlauf gibt es unterschiedliche Darstellungen.
       
       Fest steht nur: Alle vier Familienmitglieder wurden von den Beamten
       gewaltsam niedergerungen und lagen am Ende mit Handschellen gefesselt auf
       dem Boden. Alle vier wurden anschließend im Krankenhaus behandelt. Die
       Ärzte stellten Bauchtraumata, Verstauchungen, Prellungen und Schürfwunden
       fest. Die Familie erstattete Strafanzeige. Die Beamten reichten zwar
       Stellungnahmen ein, wurden aber nicht vernommen. Das Verfahren gegen sie
       wurde vorläufig eingestellt. Im Gegenzug erstatteten die Beamten Anzeige
       gegen die Familie.
       
       ## Polizei ermittelte gegen sich selbst
       
       Am ersten Prozesstag vor dem Amtsgericht Rosenheim beanstandeten die
       Verteidiger, dass die Ermittlungen gegen die beschuldigten Beamten von
       derselben Dienststelle geführt würden, gegen die sich die Strafanzeige
       richtet. "Die Behörde ermittelte also quasi gegen sich selbst", sagte der
       Münchner Anwalt Hartmut Wächtler der Süddeutschen Zeitung. Für solche Fälle
       gibt es beim Polizeipräsidium der Landeshauptstadt München eigentlich eine
       "Fachdienststelle für Beamtendelikte". Den Antrag, die Ermittlungen dorthin
       abzugeben, habe die Staatsanwaltschaft aber abgelehnt.
       
       Menschenrechtsgruppen fordern seit langem, dass in Fällen von Polizeigewalt
       ein unabhängiges Team ermittelt. "Innerhalb von Deutschland sind die
       Strukturen in Bayern noch schlechter als in manchen anderen Bundesländern,
       wo bei derartigen Fällen grundsätzlich das Landeskriminalamt ermittelt",
       sagt Joachim Rahmann, bei Amnesty International für die Aufdeckung von
       Polizeigewalt zuständig.
       
       Im Jahr 2009 zählte AI in Bayern 385 Ermittlungsverfahren wegen
       polizeilicher Ausübung von Gewalt, Missbrauch oder Zwang. Aktuellere Zahlen
       gibt es nicht. Im Fall von Rosenheim beantragte der Staatsanwalt nun
       angesichts der vielen ungeklärten Punkte einen Aufschub. Der Prozess wird
       am 2. März fortgesetzt.
       
       20 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marlene Halser
       
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