# taz.de -- Waffeneinsatz der Polizei: Zwölf Pistolenkugeln und keine Antwort
       
       > Ein Student wird von der Polizei mit zwölf Kugeln erschossen - angeblich
       > aus Notwehr. Jetzt will der bayrische Landtag Aufklärung über diesen
       > katastrophal fehlgeschlagenen Polizeieinsatz.
       
 (IMG) Bild: Zwei Magazine verschoss die Polizei.
       
       MÜNCHEN taz | Der Innenminister nennt die Ereignisse "unbegreifbar". Die
       Opposition spricht von "Hinrichtung". Der Landespolizeichef schweigt.
       Eigentlich soll der Innenausschuss des bayerischen Landtags an diesem
       Mittwoch einen katastrophal fehlgeschlagenen Polizeieinsatz beleuchten.
       Doch es gibt auch nach wochenlangen Ermittlungen keine Antworten. Niemand
       kann erklären, warum der 24-jährige Regensburger Musikstudent Tennessee
       Eisenberg sterben musste, erschossen von der Polizei, getroffen von zwölf
       Kugeln.
       
       So berichtet Innenminister Joachim Herrmann (CSU), was sich nach den
       Aussagen der beteiligten Polizisten abgespielt haben soll: Am 30. April
       geht kurz vor 11 Uhr bei der Regensburger Polizei ein Notruf ein. Es ist
       Eisenbergs Mitbewohner. Eisenberg habe ihn mit einem Messer bedroht,
       berichtet er. Er habe aus der Wohnung fliehen müssen. Wenig später fahren
       Polizisten dorthin. Sie klingeln, doch niemand öffnet. Die Beamten drücken
       die Tür zur Wohnung im ersten Stock auf. Dann hätten sie gesehen, wie sich
       Eisenberg ihnen mit dem Messer nähere, sagten die Polizisten aus. Sie
       hätten versucht, ihn mit Pfefferspray und Schlagstock außer Gefecht zu
       setzen, doch Eisenberg sei weiter auf sie zugegangen. Die Beamten weichen
       zurück ins Treppenhaus. Dann fällt der erste Schuss.
       
       Der habe nichts bewirkt, berichten die Polizisten, deshalb hätten sie
       weiter gefeuert. Aus zwei Pistolen werden 16 Schuss abgegeben. Anscheinend
       schossen zwei Polizisten ihre Magazine leer. Mindestens 12 Kugeln treffen
       Eisenberg. Er stirbt. Es sei wahrscheinlich Notwehr gewesen, sagt der
       zuständige Staatsanwalt nach wenigen Tagen.
       
       "Die Aussagen sind widersprüchlich, das lässt an Notwehr zweifeln", sagt
       der Anwalt Helmut von Kietzell, der Eisenbergs Vater vertritt. "Und nach
       den Obduktionsbefunden gibt es auch Schüsse, die Eisenberg vom Rücken her
       getroffen haben." Peter Paul Gantzer von der SPD sagt im Landtag, er habe
       Informationen, dass am Körper von Eisenberg keine Spuren von Pfefferspray
       oder einem Schlagstockhieb gefunden worden seien. Warum insgesamt acht
       Polizisten, die am Tatort waren, den schmächtigen Musikstudenten nicht
       einfach überwältigen konnten, ist ebenfalls nicht geklärt. Offenbar verlief
       der Polizeieinsatz völlig chaotisch. Die Beamten trafen erst nach und nach
       an Eisenbergs Wohnung ein, es gab keine klare Koordination. Susanna
       Tausendfreund von den Grünen sagt: "Der Tod des jungen Mannes wäre durchaus
       vermeidbar gewesen." Innenminister Herrmann verteidigt sich und sagt nur:
       "Ich will bis zum Abschluss der Ermittlungen keine Spekulationen
       verbreiten."
       
       Doch die Ermittlungen stocken. Die Staatsanwaltschaft wartet schon seit
       Wochen auf ein ballistisches Gutachten des Landeskriminalamts. "Für die
       Familie ist das eine Quälerei", sagt der Anwalt von Kietzell. Denn bis die
       Untersuchungen abgeschlossen seien, könne Eisenberg nicht beerdigt werden.
       Seine Bitten, das Verfahren zu beschleunigen, habe der Staatsanwalt
       abgelehnt, so von Kietzell. Dieser versicherte in der Süddeutschen Zeitung,
       die Ermittlungen würden nicht verzögert. Von einer Vertuschungstaktik der
       Justiz will auch der Innenminister nichts wissen. "Es ist für jeden
       Betrachter offenkundig: Da wird nichts vertuscht", sagt Joachim Herrmann.
       
       In ähnlichen Situationen wie dem Einsatz in Regensburg fielen häufig
       Schüsse, sagt Norbert Pütter, Experte beim Institut für Bürgerrechte und
       öffentliche Sicherheit in Berlin. "Ein randalierender Mann in der Wohnung
       ist der klassische Fall", erklärt Pütter. Nur die wenigsten Schüsse aus
       Polizeiwaffen würden als sogenannte finale Rettungsschüsse abgefeuert.
       Gezielt zu schießen, um zu töten, dürfen deutsche Polizisten laut
       Polizeirecht eigentlich nur, wenn dies das einzige Mittel zur Abwehr einer
       Lebensgefahr oder der Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung für Dritte
       ist - zum Beispiel bei Geiselnahmen.
       
       Meist schossen die Beamten jedoch in Routinesituationen, die eskalierten.
       "Dass dabei das ganze Magazin leer geschossen wird, ist jedoch selten",
       sagt Pütter. "Verglichen mit anderen Ländern schießt die deutsche Polizei
       sehr wenig auf Menschen."
       
       Warum das in Regensburg anders war, soll das ballistische Gutachten des LKA
       ermitteln. Einen Termin, an dem es fertig ist, gibt es bislang noch nicht.
       Doch schon jetzt ist wahrscheinlich, dass die Konsequenzen für die zwei
       Todesschützen wohl eher gering ausfallen werden. Polizeiexperte Pütter
       meint: "Fatal ist, dass so etwas strafrechtlich und disziplinarisch meist
       ohne Folgen bleibt."
       
       17 Jun 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernhard Hübner
       
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