# taz.de -- Regierung soll Landtag getäuscht haben: SPD klagt wegen Nord-Süd-Dialog
       
       > Die niedersächsische SPD-Fraktion hat Verfassungsklage gegen die
       > Landesregierung eingereicht. Diese habe den Landtag falsch über die
       > Beteiligung ihrer Vorgänger am Nord-Süd-Dialog informiert.
       
 (IMG) Bild: Nicht nur dabei, sondern mittendrin? Die Wulffs beim Nord-Süd-Dialog.
       
       BÜCKEBURG dpa | Auch nach dem Rücktritt von Christian Wulff als
       Bundespräsident will die niedersächsische SPD-Landtagsfraktion mit einer
       Verfassungsklage Licht in den umstrittenen Promitreff Nord-Süd-Dialog
       bringen. Ex-Innenminister Heiner Bartling (SPD) reichte die Klage am
       Dienstag beim Staatsgerichtshof in Bückeburg ein. Er begründete den Schritt
       damit, dass die Regierung den Landtag falsch über ihre Beteiligung am
       Nord-Süd-Dialog informiert habe. Die Auskunftspflicht sei verletzt, das
       Parlament getäuscht worden.
       
       "Die Klage richtet sich in ihrer rechtlichen Wirkung primär gegen die
       derzeit amtierende Landesregierung", betonte Bartling. Das aktuelle
       Kabinett von Wulffs Nachfolger und CDU-Parteifreund David McAllister stehe
       im Zentrum der Vorwürfe. Allerdings müsse das höchste niedersächsische
       Gericht wohl auch Wulffs Amtszeit als Ministerpräsident unter die Lupe
       nehmen. "Die frühere Landesregierung unter Wulff hat hier den Ursprung
       gesetzt", sagte Bartling.
       
       Das Land hatte den Nord-Süd-Dialog finanziell und organisatorisch
       unterstützt, dies aber lange bestritten. Die aus Sicht der SPD mangelhafte
       Information des Parlaments sei daher "wesentlicher Punkt unserer Klage",
       erklärte der frühere Innenminister, der 2010 eine entsprechende Anfrage im
       Landtag in Hannover gestellt hatte.
       
       Im Januar habe Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) nach seiner Auffassung
       nun erneut "nicht wahrheitsgemäß und umfassend über diese Frage
       informiert", sagte Bartling. Vielmehr sei der Eindruck vermittelt worden,
       dass das vom Eventmanager Manfred Schmidt organisierte Lobby-Treffen eine
       rein private Veranstaltung gewesen sei. "Das ist aus unserer Sicht ein
       Verstoß gegen die Verfassung."
       
       Nach Artikel 24 der Landesverfassung müssen Anfragen von Abgeordneten an
       die Regierung nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig beantwortet
       werden. Nähere Einzelheiten zu Bartlings Verfassungsklage wollte die
       SPD-Fraktion am Nachmittag mitteilen.
       
       21 Feb 2012
       
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