# taz.de -- Nichtraucherschutz gekippt: Dicke Luft in Hamburg
       
       > Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf in Hamburgs
       > Gaststätten vorerst wieder gequalmt werden. Der SPD-Senat will ein
       > komplettes Rauchverbot.
       
 (IMG) Bild: Raucherraum: In Hamburg dürfen diese Räume nun auch in Speisegaststätten eingerichtet werden.
       
       HAMBURG taz | Das Hamburger Nichtrauchergesetz ist gekippt. Das hat das
       Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil
       entschieden. Ab sofort darf nun auch in separaten Raucherräumen von
       Speisegaststätten wieder gequalmt werden.
       
       Hamburg kann aber eine gesetzliche Neuregelung vornehmen und ein striktes
       Rauchverbot ohne Ausnahmen in allen Gaststätten erlassen.
       Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) kündigte an, den
       Beschluss "exakt umzusetzen". Sie wolle "konsequenten Gesundheitsschutz und
       die Gleichbehandlung der Gastronomie in Einklang bringen".
       
       Als einziges Bundesland hat die Hansestadt in ihrem seit 1. Januar 2010
       geltenden Passivraucherschutzgesetz das Rauchen in allen Gaststätten
       verboten, in denen gegessen wird. In Bayern und im Saarland gilt ein
       generelles Rauchverbot, in allen anderen Bundesländern sind Raucherbereiche
       unabhängig davon zugelassen, ob dort Speisen angeboten werden oder nicht.
       
       Die Hamburger Regelung führte zur Etablierung reiner Raucherkneipen,
       während in Speiselokalen das Rauchen auch in abgetrennten Bereichen nicht
       gestattet ist. Eben dieser Passus verstoße "gegen die Freiheit der
       Berufsausübung", stellt nun das höchste deutsche Gericht klar.
       
       Damit gab es der Klage der Wirtin Bärbel Uliczka, Betreiberin einer
       Autobahngaststätte an der A7 statt. Sie wollte einen separaten Clubraum zum
       Raucherzimmer machen, weil 80 Prozent ihrer Gäste rauchende LKW-Fahrer
       seien. Diese könnten ihre Pausen problemlos wenige Kilometer weiter auf
       raucherfreundliche Lokale in den benachbarten Bundesländern verlegen.
       
       "Wir freuen uns für alle Gastronomen in Hamburg", kommentierte Uliczka, die
       selbst Nichtraucherin ist und durch das Verbot viele Stammkunden verloren
       hat. "Wir wollen gerne den einen schützen, aber dafür kann man nicht den
       anderen entmündigen", sagte die 60-Jährige.
       
       Das Bundesverfassungsgericht begründet seine Entscheidung damit, es seien
       "keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgebracht worden, nach denen die
       Verbindung von Essen und Passivrauchen zu einer besonderen
       Schadstoffbelastung der nicht rauchenden Gäste führt". Zudem seien
       Raucherräume "vom Speisebereich so wirksam abzutrennen, dass eine
       Gefährdung durch Passivrauchen ausgeschlossen wird". Auch den angeführten
       Gesundheitsschutz des Personals lässt das Gericht nicht gelten. Es gebe
       keinen rechtlichen Grund, Angestellte in Speisegaststätten besser zu
       schützen als in Schankwirtschaften - und umgekehrt.
       
       Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga fordert nun "eine sachgerechte
       Lösung". Zudem prüfe er Schadenersatzansprüche gegen die Stadt Hamburg,
       weil viele Betriebe in getrennte Raucherräume investiert hätten. Ein
       generelles Rauchverbot fordert die Ärztekammer Hamburg: "Konsequenter
       Nichtraucherschutz funktioniert nur ganz oder gar nicht."
       
       Die Grünen, die in der schwarz-grünen Koalition die jetzt für nichtig
       erklärte Regelung mitgetragen hatten, wollen nun "eine komplett qualmfreie
       Gastronomie", CDU und FDP hingegen möchten Wirten und Gästen die
       Entscheidung überlassen, ob sie Raucherräume einrichten oder aufsuchen. Die
       SPD-Mehrheit in der Bürgerschaft indes will vor allem Rechtssicherheit. Sie
       kündigte "eine verfassungskonforme Korrektur" an.
       
       21 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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