# taz.de -- KOMMENTAR NICHTRAUCHERSCHUTZ: Keine faulen Kompromisse
       
       > Das Hamburger Nichtraucherschutzgesetz ist ein fauler Kompromiss gewesen,
       > den die Karlsruher Richter zu Recht beanstandet haben.
       
 (IMG) Bild: Raucherraum: In Hamburg dürfen diese Räume nun auch in Speisegaststätten eingerichtet werden.
       
       Kompromisse zu schmieden, ist eine Kunst. Nur wenn alle Beteiligten das
       Gefühl haben, dass ihre Interessen noch ausreichend gewahrt sind, kann der
       Kompromiss einen Konflikt langfristig befrieden. Bei der Gesetzgebung
       müssen die Beteiligten - meist Koalitionspartner - aber immer noch die
       Kontrolleure vom Bundesverfassungsgericht fürchten, die sich oft als die
       besseren Gesetzgeber verstehen.
       
       So haben bei der Einführung von Rauchverboten einst 14 Bundesländer,
       inklusive Hamburg, als Kompromiss die Einrichtung von Raucherräumen
       zugelassen. Doch Karlsruhe intervenierte 2008 und setzte weitere Ausnahmen
       für kleine Einraum-Kneipen durch. Seitdem ist es in diesen Bundesländern
       schwer, eine rauchfreie Eckkneipe zu finden. Das war ein Urteil auf Kosten
       des Nichtraucherschutzes.
       
       Diesmal beanstanden die Karlsruher Richter nun das Hamburger
       Nichtraucherschutzgesetz. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass reine
       Trinkgaststätten einen Raucherraum einrichten dürfen, Speisegaststätten
       aber nicht. Dieses Urteil ist besser. Denn der Kompromiss aus
       schwarz-grüner Zeit hatte keine innere Logik. Er drangsalierte Gastronomen
       und Raucher, ohne für Nichtraucher einen echten Vorteil zu bringen.
       
       Dieser faule Kompromiss wurde von Karlsruhe also zu Recht beanstandet.
       
       21 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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