# taz.de -- OLG beschränkt Schadensersatz bei Fotoklau: Maximal 20 Euro
       
       > Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden: Bei unberechtigter
       > Fotonutzung für eine private Ebay-Auktion fallen allenfalls 20 Euro
       > Schadensersatz an.
       
 (IMG) Bild: Wer für seine Ebay-Auktionen eigene Fotos verwendet, ist immer auf der sicheren Seite.
       
       Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem Urteil vom 08. Februar 2012
       entschieden, dass bei der unberechtigten Nutzung von Fotos für eine private
       Ebay-Auktion maximal 20 Euro als Schadensersatz für die ungenehmigte
       Fotonutzung angemessen ist. Da der klagende Fotograf bereits mehrfach
       andere Ebay-Auktionen wegen desselben Verstoßes abgemahnt hatte, verneinte
       das Gericht zudem einen Ersatz der Anwaltskosten.
       
       In dem betreffenden Verfahren hat ein privater Nutzer für die Versteigerung
       seines Monitors bei einer Ebay-Auktion ohne Einverständnis des Fotografen
       vier Produktfotos verwendet.
       
       Daraufhin mahnte ihn der Rechteinhaber durch einen Rechtsanwalt ab und
       forderte 300 Euro Schadensersatz pro Bild und den Ersatz der
       Rechtsanwaltskosten. Insgesamt ging es um 11.200 Euro (10.000 für die
       Unterlassung und 1.200 für den Schadensersatz).
       
       Für Fotohonorare wird üblicherweise die Honorartabelle der
       Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MfM) als Anhaltspunkt genommen.
       Nach Ansicht der Braunschweiger Richter findet die MfM-Tabelle für die
       Berechnung des Fotografen-Honorars bei privaten Ebay-Auktionen jedoch keine
       Anwendung, da die Tabelle keine Empfehlungen für die branchenüblichen
       Vergütungssätze und Tarife zur Überlassung von Produktfotos zum Zwecke
       eines privaten Ebay-Verkaufs enthält.
       
       Somit ist als Schadensersatz die Summe zu schätzen, welche die
       Vertragspartner in einem solchen Fall als Preis für die Nutzung vereinbart
       hätten. Im Wege der Lizenzanalogie schätzt das Gericht in Braunschweig den
       Schadensersatz auf 20 Euro.
       
       Darüber hinaus kann der Rechteinhaber auch nicht den Ersatz der
       Anwaltskosten verlangen, da der Fotograf in der Lage sei, den
       urheberrechtlichen Verstoß einer ungenehmigten Fotonutzung zu erkennen und
       bereits in vergleichbaren Fällen vorgerichtliche Abmahnungen durch einen
       beauftragten Rechtsanwalt ausgesprochen wurden.
       
       Rechtsanwalt Tim Hoesmann begrüßt das Urteil in seiner Deutlichkeit: „Es
       schiebt dem Abmahn-Unsinn wegen unberechtigter Fotonutzungen bei
       Ebay-Auktionen in Zukunft hoffentlich einen kleinen Riegel vor“. Das
       gesamte Urteil finden Sie [1][hier]. NIS
       
       29 Feb 2012
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE205672012
       
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