# taz.de -- Urteil in Argentinien: Abtreibung nach Vergewaltigung legal
       
       > Nach einer Vergewaltigung dürfen Frauen in Argentinien jetzt legal
       > abtreiben. Bisher musste in jedem einzelnen Fall darüber entschieden
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Der Oberste Gerichtshof in Buenos Aires bestätigte das Urteil eines Provinzgerichts.
       
       BUENOS AIRES taz | In Argentinien sind Abtreibungen nach einer
       Vergewaltigung legalisiert worden. Der Oberste Gerichtshof erklärte den
       Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung jetzt für zulässig und
       straffrei. Nicht nur die abtreibende Frau, auch der den
       Schwangerschaftsabbruch vornehmende Arzt handeln dabei nicht strafbar, so
       die Richter in ihrem einstimmigen Urteilsspruch. Während
       Abtreibungsbefürworter das Urteil als „historisch“ begrüßten, ernteten die
       Richter heftige Kritik von der katholischen Kirche.
       
       Dem Urteil lag der Fall einer Minderjährigen zugrunde, die im Alter von 15
       Jahren von ihrem Stiefvater vergewaltigt wurde und eine Abtreibung
       vornehmen wollte. Ein Familienrichter hatte einen Abbruch zunächst
       abgelehnt. Eine höhere Instanz, das Provinzgericht, genehmigte der jungen
       Frau jedoch den Schwangerschaftsabbruch. Mit der Bestätigung dieses Urteils
       durch die Obersten Richter erhält der Richterspruch jetzt landesweite
       Gültigkeit. Bisher wurde bei Vergewaltigungen in jedem einzelnen Fall von
       einem Gericht über die Zulässigkeit einer Abtreibung entschieden.
       
       Abtreibungsbefürworter begrüßten dagegen das Urteil als einen historischen
       Schritt. „Der Richterspruch beseitigt endgültig jeden Zweifel und jedes
       Hindernis gegen die Durchführung einer straflosen Antreibung im Fall einer
       Vergewaltigung,“ so die NGO für zivile Rechte „Asociación por los Derechos
       Civiles“.
       
       Aus der katholischen Kirche hingegen gab es heftige Kritik. „Die Abtreibung
       ist die Unterdrückung eines unschuldiges Lebens und es gibt kein Motiv und
       keinen Grund, der die Eliminierung eines unschuldigen Lebens rechtfertigt“,
       so José María Arancedo, Präsident der argentinischen Bischofskonferenz.
       Eine Vergewaltigung, so bedauerlich sie sei, mache da keine Ausnahme, so
       Arancedo.
       
       In Argentinien wird Abtreibung noch immer mit bis zu vier Jahren Haft
       bedroht. Ausnahmen gab es bisher nur bei akuter Gesundheitsgefahr für die
       Schwangere und unter bestimmten Umständen nach einer Vergewaltigung. Nach
       Schätzungen treiben dennoch jährlich bis zu 500.000 Frauen illegal ab.
       Komplikationen nach unsachgemäßen Eingriffen unter unhygienischen
       Bedingungen sind mit knapp 30 Prozent die häufigste Todesursache bei
       Schwangeren. Eine Kampagne für eine legale und kostenfreie Abtreibung
       erreichte bisher wenig. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt seit Mai
       2007 dem Kongress vor.
       
       14 Mar 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jürgen Vogt
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Argentinien
       
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