# taz.de -- Gesundheitspolitik in den USA: Obamas Gesetz vor Gericht
       
       > 26 US-Bundesstaaten klagen gegen die Reform, die die Bürger zwingt, eine
       > Krankenversicherung abzuschließen. Dies sei ein unzulässiger Eingriff des
       > Staates.
       
 (IMG) Bild: Kritiker der Reform sehen die Freiheit im Land der Freien in Gefahr.
       
       WASHINGTON taz | Ein Herzstück der Politik von US-Präsident Barack Obama
       steht ab Montag auf dem Prüfstand: Die neun Richter des Obersten
       Gerichtshofes sollen befinden, ob das vor zwei Jahren verabschiedete
       „Gesetz für Patientenschutz und bezahlbare Gesundheitsversorgung“
       verfassungskonform ist.
       
       Geklagt haben 26 Bundesstaaten. Ihr Argument: Niemand dürfe im Land der
       Freien per Gesetz gezwungen werden, sich zu versichern. Mitten im Wahlkampf
       steht für Obama einiges auf dem Spiel.
       
       Der Widerstand der Kläger richtet sich vor allem gegen den Kern des
       Gesetzes: Es verpflichtet 30 Millionen US-Amerikaner, bis Januar 2014 eine
       Krankenversicherung abzuschließen. Andernfalls müssen sie Strafgeld zahlen.
       Diese Verpflichtung soll unter anderem verhindern, dass US-Bürger erst dann
       eine Versicherung abschließen, wenn sie krank sind. Die klagenden
       Bundesstaaten fühlen sich dadurch in ihrer Selbstverantwortung
       eingeschränkt.
       
       Ein Berufungsgericht im Bundesstaat Georgia hatte 2010 das Gesetz in weiten
       Teilen für verfassungswidrig erklärt. Begründung: Der Kongress überschreite
       seine Kompetenzen, wenn er US-Bürger gegen ihren Willen zum Kauf einer
       Versicherung zwinge, für das sie ihr Leben lang zahlen müssten. Ein Gericht
       in Florida hatte die ganze Reform für ungültig erklärt.
       
       ## Berufen auf die Gründerväter
       
       „Das individuelle Mandat ist klar verfassungsfeindlich“, so der
       Rechtswissenschaftler Stephen Presser von der Northwestern University in
       Chicago. „Um das zu wissen, muss man nur den 10. Artikel der Verfassung
       lesen, in dem steht: … die Macht, die nicht der Bundesregierung zusteht,
       ist den Staaten vorbehalten … und das haben die Gründerväter auch so
       gemeint.“
       
       Im Rahmen der dreitägigen Anhörung werden die Richter unter anderem
       erörtern, ob die sogenannte Handelsklausel der Verfassung dem Kongress in
       Washington das Recht gibt, wirtschaftliche Angelegenheiten zwischen den
       einzelnen Bundesstaaten zu regeln.
       
       Immerhin mache die Gesundheitsindustrie ein Sechstel der Wirtschaft des
       gesamten Staates aus, argumentiert Jura-Professor Nathan Cortez von der
       Southern Methodist University in Dallas. Aus der Handelsklausel lasse sich
       daher ganz klar das Recht ableiten, die Versicherungspflicht für alle
       einzuführen. „Es gibt keinen Zweifel, dass die Gesundheitsfürsorge ein
       nationales Problem ist und kein lokales“, erklärt er.
       
       Im Supreme Court beraten darüber je vier konservative und vier
       linksliberale Richter. In der Mitte bildet Richter Anthony Kennedy das
       Zünglein an der Waage – ein Jurist, der dafür bekannt ist, dass er in
       Wirtschaftsfragen eher konservativ urteilt.
       
       Die Opposition hatte Obama von Anfang an damit gedroht, das Gesetz bei
       nächster Gelegenheit rückgängig zu machen – spätestens dann, wenn wieder
       ein Republikaner im Weißen Haus sitzt. „Dabei geht es nicht um die
       inhaltliche Frage, was denn schlecht daran ist, allen US-Bürgern eine
       Versicherung zu garantieren“, so ein Gesundheitsberater im Kongress. „Es
       geht um eine rein parteiliche Fehde.“
       
       Als „Angriff auf die Religionsfreiheit“ bekämpften die Konservativen,
       angeführt von Kandidatenanwärter der Republikaner für die
       Präsidentschaftswahl, Rick Santorum, eine Regel der Reform: Danach müssen
       alle Firmen ihren Angestellten über die betriebliche Krankenversicherung
       Kosten für Verhütung oder Sterilisation ersetzen.
       
       26 Mar 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Antje Passenheim
       
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