# taz.de -- Polizeiliche Kontrollen in Zügen: Verdächtige Hautfarbe
       
       > Polizisten, die in der Bahn Kontrollen ohne konkreten Verdacht vornehmen,
       > können auch auf die Hautfarbe als Auswahlkriterium zurückgreifen. Ein
       > Gericht bestätigt jetzt diese Praxis.
       
 (IMG) Bild: Auswahl der zu kontrollierenden Reisenden ist auch nach dem äußeren Erscheinungsbild okay, sagt ein Gericht.
       
       KOBLENZ afp | Die Bundespolizei darf Bahnreisende auf bestimmten Strecken
       auch aufgrund ihres Aussehens ohne konkreten Verdacht kontrollieren.
       
       Auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen
       gegen das Aufenthaltsgesetz dienten, dürften Beamte „verdachtsunabhängig“
       kontrollieren, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am
       Dienstag veröffentlichten Urteil. Bei Stichprobenkontrollen könnten sie die
       Auswahl dabei auch „nach dem äußeren Erscheinungsbild“ vornehmen.
       
       Das Gericht wies damit die Klage eines Bahnreisenden zurück, der von
       Polizeibeamten kontrolliert worden war. In einem späteren Verfahren wegen
       Beleidigung gegen den Kläger hatte demnach ein Beamter ausgesagt, ein
       Kriterium bei der Kontrolle sei auch die Hautfarbe. Der betroffene Reisende
       wollte nun vor Gericht feststellen lassen, dass dieses Vorgehen
       rechtswidrig war.
       
       Die Richter entschieden nun jedoch, dass die Bundespolizei auf der
       betroffenen Strecke verdachtsunabhängig kontrollieren könne. Aus Gründen
       der Kapazität und Effizienz seien die Beamten dabei auf
       Stichprobenkontrollen beschränkt. Deswegen dürften sie die Auswahl der
       Reisenden „auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vornehmen.“ (Az. 5 K
       1026/11.KO)
       
       27 Mar 2012
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Gericht
       
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