# taz.de -- Klagen gegen Unternehmen abgewiesen: Geschäfte ohne Buße
       
       > Daimler und Rheinmetall haben dem südafrikanischen Apartheidsregime Waren
       > verkauft. Doch für die Gräueltaten sind sie deswegen nicht
       > mitverantworlich – sagt ein Gericht.
       
 (IMG) Bild: So wird das Image geradegerückt.
       
       NEW YORK dpa | Daimler und Rheinmetall können vor einem US-Gericht nicht
       für die Gräueltaten von Südafrikas Apartheid-Regime mitverantwortlich
       gemacht werden. Die New Yorker Bezirksrichterin Shira Scheindlin wies am
       Donnerstag entsprechende Klagen gegen die beiden deutschen Unternehmen ab.
       
       Apartheid-Opfer hatten den Firmen vorgeworfen, durch ihre Geschäfte mit der
       damaligen südafrikanischen Regierung Gewalt und Rassentrennung in den
       1970er und 1980er Jahren unterstützt zu haben, etwa durch die Lieferung von
       Fahrzeugen oder Rüstungsgütern. Die Opfer verlangten eine Entschädigung.
       
       Die Klagen in den USA laufen seit 2002. Sie waren zunächst abgewiesen, 2009
       aber mit Einschränkungen doch zugelassen worden. Die Grundlage bildete der
       „Alien Tort Statute“ - ein Gesetz von 1789, das US-Gerichten die
       Möglichkeit gibt, Völkerrechtsverletzungen auch außerhalb der Landesgrenzen
       zu ahnden.
       
       „Wir hoffen, dass diese Entscheidung den seit mehr als zehn Jahren
       laufenden Rechtsstreit endgültig beendet“, erklärte ein Daimler-Sprecher.
       Gleichzeitig wies er die erhobenen Vorwürfe gegen das Unternehmen erneut
       zurück. Ähnlich lautende Klagen gegen die US-Konzerne Ford und IBM ließ
       Richterin Scheindlin weiterlaufen.
       
       27 Dec 2013
       
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