# taz.de -- Bauwagendemo auf der Hafenstraße: Polizei-Autoknacker vor Gericht
       
       > Nach acht Jahren befasst sich das Oberverwaltungsgericht mit der
       > polizeilichen Auflösung der Bauwagendemonstration "Einmal im Leben
       > pünktlich sein".
       
 (IMG) Bild: Polizeilicher Abschleppdienst: Ein Wohngefährt wird an der Hafenstraße aufgebockt.
       
       Fast genau acht Jahre ist es her, dass sich am 24. April 2004 mehrere
       hundert Bauwagen-BewohnerInnen mit ihren 105 Gefährten auf der Hafenstraße
       versammelten, um gegen die Bauwagenplatz-Politik des CDU-Senats zu
       protestieren. Die Polizei löste damals die Versammlung mit 600 Beamten nach
       zwei Stunden gewaltsam auf und demolierte diverse rollenden Unterkünfte, um
       sie abzutransportieren. Am Donnerstag verhandelt nun das
       Oberverwaltungsgericht (OVG) darüber, ob die polizeilichen Maßnahmen
       rechtswidrig waren.
       
       Im November 2002 lässt der Schwarz-Schill-Senat den Bauwagenplatz Bambule
       im Karoviertel räumen und löst damit wochenlange Proteste aus. 2004 möchte
       der nunmehr alleinige CDU-Senat unter der Ägide des vom Rechtspopulisten
       Ronald Schill geholten Innensenator Udo Nagel (parteilos) den Bauwagenplatz
       Wendebecken im Barmbek-Nord räumen lassen.
       
       Am Morgen des 24. April 2004 versammeln sich daher frühmorgens auf einen
       Schlag bundesweit Anhänger der alternativen Lebensform vor den ehemals
       besetzten Häusern an der Hafenstraße, um für ihre Wohnform zu werben.
       Motto: „Einmal im Leben pünktlich sein“. Einsatzleiter Thomas Mülder lässt
       die Versammlung nach Verhandlungen mit den Rechtsanwälten Andreas Beuth und
       Manfred Getzmann anfangs auch gewähren, verlangt aber, dass ein
       Versammlungsleiter benannt wird. Diese Aufgabe übernimmt der damaligen
       Regenbogen-Bürgerschaftsabgeordnete Norbert Hackbusch und meldet die
       unangemeldete Demonstration nachträglich an.
       
       Doch bevor Hackbusch die Aufgabe als Versammlungsleiter überhaupt richtig
       aufnehmen kann, gibt Mülder auf Weisung des Gesamteinsatzleiters Kuno
       Lehmann den Befehl zur Räumung. Die Wohnwagen werden zum Teil mit
       Brechstangen aufgebrochen oder mit Bolzenschneidern geknackt,
       kurzgeschlossen und weggefahren.
       
       Schon im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hatte der Kläger und heutige
       Linkspartei-Bürgerschaftsabgeordnete Hackbusch das Vorgehen der Polizei
       gerügt, die ihr Vorgehen mit den „erheblichen Verkehrsbehinderungen“
       begründet hatte. „Es war eine nicht angemeldete und nicht spontane
       Demonstration“, sagte damals Polizei-Justiziarin Andrea Horstmann, räumte
       aber ein, in jenen Zeiten wäre auch eine angemeldete Demo verboten worden.
       
       Trotz der Kenntnis der Entscheidung des Oberlandesgerichts schloss sich
       Verwaltungsrichterin Daniela Grellinger-Schmid der Auffassung an, dass die
       Verkehrsbehinderungen eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ gewesen
       seien und ließ keine Berufung vor dem OVG zu. Doch Hackbuschs Anwältin
       Cornelia Ganten-Lange setzte ein Berufungsverfahren durch.
       
       Denn das OVG hat „ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils“ und
       hält dies Verfahren „von grundsätzlicher Bedeutung“, so der Beschluss. „Die
       Verletzung der Anmeldepflicht führt laut Bundesverfassungsgericht nicht
       automatisch dazu, dass eine Demonstration den Schutz des Grundgesetzes
       verliert“, erläutert Ganten-Lange. Wenn der Auflösung rechtswidrig war,
       könnten die Wagen-Besitzer Regress geltend machen.
       
       16 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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