# taz.de -- Kommentar Bauwagendemo-Prozess: Ein unzumutbar langer Weg
       
       > Von effektiven Rechtsschutz kann da nicht mehr die Rede sein, wenn erst
       > nach acht Jahren eine Demo-Auflösung endgültig aufgearbeitet wird.
       
 (IMG) Bild: Polizeilicher Abschleppdienst: Ein Wohngefährt wird an der Hafenstraße aufgebockt.
       
       Es ist kaum zu glauben: Acht Jahre ist es her, dass die Polizei eine
       harmlose Demonstration für ein Leben in Wohnwagen mit Brachialgewalt
       auflöste, die Gefährte – in denen Menschen wohnen und leben – demolierte.
       Und erst jetzt findet der verwaltungsrechtliche Aspekt vielleicht eine
       endgültige rechtliche Würdigung. Von effektiven Rechtsschutz kann da nicht
       mehr die Rede sein.
       
       Und wäre der Kläger Norbert Hackbusch, der jetzt für die Linkspartei in der
       Bürgerschaft sitzt, kein Politprofi, wäre das Verfahren vielleicht nach der
       ersten Instanz im Sande verlaufen. Dabei ist das Verfahren tatsächlich von
       grundsätzlicher Bedeutung.
       
       Ob die Polizeiführung das Grundrecht auf Demonstration mit dem Argument
       aushebeln kann, durch die Versammlung sei die Hafenrandstraße „blockiert“
       und die Autofahrer würden „genötigt“, weil sie einen Umweg fahren müssten,
       muss geklärt werden. Denn dass es so einfach nicht geht, das haben bereits
       die Strafgerichte in diesem Komplex entschieden.
       
       Zugegeben: Die Umstände der Demo sind kompliziert gewesen, da die Aktion
       nicht angemeldet war. Doch eines war damals klar: Es handelte sich um eine
       politische Manifestation, die dem Schutz des Grundgesetzes unterliegt. Das
       wusste die Polizeiführung genau und gerade das wollte sie nicht zulassen.
       
       16 Apr 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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