# taz.de -- Amoklauf von Winnenden: Neuauflage im Waffen-Prozess
       
       > Der BGH hebt das Urteil gegen den Vater des Amokschützen wegen eines
       > Verfahrensfehlers auf. Er wurde verurteilt, da er angeblich um die
       > Mordphantasien des Sohnes wusste.
       
 (IMG) Bild: Alljährlich gedenken die Winnendener der 15 Toten des Amoklaufes vom 11. März 2009.
       
       FREIBURG taz | Der Prozess wegen des Amoklaufs von Winnenden vor drei
       Jahren muss noch einmal neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH)
       hat die Verurteilung von Jörg K., dem Vater des getöteten Amokschützen Tim
       K., wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben.
       
       Im März 2009 hatte der 17-jährige Tim K. 15 Menschen erschossen – die
       meisten von ihnen Schülerinnen und Schüler seiner Ex-Schule. Dabei benutzte
       er eine Waffe seines Vaters. Zwei Jahre später, im Februar 2011,
       verurteilte das Landgericht Stuttgart den Vater wegen fahrlässiger Tötung
       zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten. Jörg K. habe seine Waffen und
       Munition nicht ausreichend gesichert, obwohl er wusste, dass sein Sohn
       Tötungsfantasien hatte. Auch habe er den Sohn in den Schützenverein
       mitgenommen, statt für eine therapeutische Betreuung zu sorgen.
       
       Wichtigste Belastungszeugin war die Kriseninterventions-Helferin Anita L.,
       die die Familie K. seit dem Amoklauf betreute. Sie sagte vor Gericht
       zunächst aus, dass Vater K. von den Mordfantasien seines Sohnes wusste.
       Zwei Wochen später widerrief sie die Aussage und schilderte eine für Jörg
       K. günstigere Version. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein
       Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung ein. Anita L. kehrte nun wieder
       zu ihrer ersten Version zurück. Das Landgericht billigte ihr aber im
       Übrigen wegen des drohenden Strafverfahrens ein Aussageverweigerungsrecht
       zu, so dass Jörg K.s Verteidigung die wichtigste Zeugin nicht befragen
       konnte.
       
       Der BGH wertete dies nun als schweren Verfahrensfehler. Straftaten, die
       erst durch eine falsche Aussage begangen werden, berechtigten nicht zur
       Aussageverweigerung, so der BGH. In einem neuen Prozess kann Jörg K. aber
       erneut wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden, wie der BGH in seinem
       Beschluss andeutete.
       
       1 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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